Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.
Auslegung bezeichnet die. Interpretation eines Vorgangs oder Sachverhalts Auslegung (Recht) die Exegese religiöser Schriften; in der Technik die Berechnung, Konstruktion, bzw.