Lexikon: Fünfprozentklausel. F. bezeichnet eine gesetzlich verankerte Ausschlussklausel für Parteien, die weniger als 5% der bei Landtags- oder Bundestagswahl abgegebenen Stimmen ...
M 4.1.07 Fünfprozentklausel und Parteien: Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erreichen oder nicht mindestens drei ...