Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Kaufmann (Begriffsklärung) aufgeführt.
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Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder wer aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff.