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Genussschein

Enzyklopädieartikel

Genussschein, Wertpapier, das ein Genussrecht einräumt. Ein Genussschein verbrieft in der Regel Vermögensrechte eines Aktionärs, im Gegensatz zur Aktie jedoch nicht dessen Stimmrecht. Genussrechte sind üblicherweise Anteile am Reingewinn oder am Liquidationserlös. Diese Wertpapiere werden nach ihrer Art, ihrer Form und ihrem Inhalt in Inhaber-, Namens- oder Orderpapiere unterschieden und als Nominal- oder Quotenpapier ausgegeben.

Die Unterscheidung nach dem Inhalt gliedert sich in drei Gruppen: den Anspruch auf Gewinnbeteiligung, den Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Liquidationserlöses und den Anspruch auf die Auszahlung einer festgelegten Summe.

Genussscheine werden aus verschiedenen Gründen ausgegeben: zur Entschädigung bei Forderungserlass, als Aktienersatz bei Ausscheiden von Mitgliedern der Gesellschaft sowie als Dividendenausgleich. Allerdings bedarf die Ausgabe eines Beschlusses der Hauptversammlung und der Zustimmung von mindestens 75 Prozent der anwesenden Kapitalseigner. Der Genussschein ist ein Finanzierungselement, mit dem auch Nichtaktiengesellschaften über die Börse Eigenkapital aufnehmen können. Genussscheine bringen der Aktiengesellschaft Kapital, ohne die Stimm- bzw. Mehrheitsverhältnisse zu beeinflussen.

Siehe auch Gesellschaftsformen; Genussaktie

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