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  • Tanzimat – Wikipedia

    Als Tanzimat (arab. Anordnungen, Neuordnung) wird im allgemeinen die Periode tiefgreifender Reformen im Osmanischen Reich bezeichnet, die 1839 begann und 1876 mit der Annahme des ...

  • Tanzimat

    Osman I. 1299-1324. Orhan. 1334-1362. Murad I. 1362-1389. Bayazid I. 1389-1402. Mehmed I. 1413-1421. Murad II. 1421-1446. Mehmed II. 1446-1481. Bayazid II. 1481-1512. Selim I

  • Tanzimat. Der erste Versuch einer Modernisierung in der Türkei ...

    Der Verwestlichungsprozeß des Osmanischen Reiches im 18. und 19. Jahrhundert von Elçin Kürsat darf als bahnbrechende Arbeit über die Anfänge des Modernisierungsprozesses in ...

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Tanzimat

Enzyklopädieartikel

Tanzimat (türkisch: Anordnung), zusammenfassende Bezeichnung für tief greifende Reformen im Osmanischen Reich zwischen 1839 und 1876. Die von den europäischen Mächten geforderte Modernisierung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sollte dem sich abzeichnenden Zerfall des Vielvölkerimperiums vorbeugen.

Von Sultan Mahmud II. seit 1833 vorbereitet, wurde die Reformperiode wesentlich geprägt von seinem Sohn Sultan Abd ül-Medjid I. (1839-1861) und dessen Großwesir Mustafa Resid Pascha. Ihre programmatischen Edikte Hatt-i Serif von Gülhane („Edles Handschreiben”) von 1839 und Hatt-i Hümayun („Großherrliches Handschreiben”) von 1856 gaben dafür Ziele und Rahmen vor. Das an Frankreich orientierte neue Rechtssystem, das an die Stelle des auf der Scharia beruhenden islamischen Rechts trat, anerkannte erstmals gleiche bürgerliche Grundrechte aller Untertanen des Reiches unabhängig von ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft. Die neu gebildeten staatlichen Gerichte fällten ihre Urteile unabhängig von der Ulama. Auch das Bildungssystem wurde säkular gestaltet. Die Reorganisation des Militärs, für die Mahmud II. durch Zerschlagung des Janitscharen-Systems die Voraussetzung geschaffen hatte, folgte preußischem Muster. Zugleich wurde eine bürokratische Verwaltung geschaffen, die alle Macht beim Sultan konzentrierte.

Das Tanzimat-Programm ließ sich nicht in allen Bereichen voll umsetzen. Zur Stärkung des Reiches nach außen trug es wenig bei. 1876 musste Sultan Abd ül-Hamid II. eine Verfassung erlassen, die das Osmanische Reich formal zur konstitutionellen Monarchie erklärte. Sie hatte jedoch nur zwei Jahre Bestand; dann wurden die volle Autorität des Sultans wiederhergestellt und einige der Tanzimat-Reformen rückgängig gemacht.

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