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Irak-Krieg, im März/April 2003 von einer Koalition unter Führung der USA unternommener Krieg gegen den Irak mit dem Ziel, den Irak zu entwaffnen und einen Regimewechsel herbeizuführen. Der Krieg endete mit einem Sieg der Koalition und dem Sturz des irakischen Regimes; die Besatzung des Irak durch die Koalitionstruppen ging formell mit der Rückübertragung der Souveränität an den Irak am 28. Juni 2004 zu Ende. Der Irak-Krieg markierte den Höhepunkt eines seit dem 2. Golfkrieg andauernden Konfliktes, in dessen Mittelpunkt die von den Vereinten Nationen (UN) mehrmals per Resolution geforderte Entwaffnung des Irak stand, d. h. die Beseitigung chemischer, biologischer und anderer Massenvernichtungswaffen. Seit dem Regierungsantritt von US-Präsident George W. Bush 2001, insbesondere seit den Terroranschlägen des 11. September 2001, spitzte sich der Konflikt mehr und mehr zu und konzentrierte sich seitens der USA zunehmend auf die Person des irakischen Machthabers Saddam Hussein, der in Bezug auf die UN-Resolutionen zwischen strikter Ablehnung und (widerstrebender) Kooperation lavierte. Verschärft worden war der Konflikt in erster Linie durch die USA, die zuletzt massiv von Großbritannien unter Premierminister Tony Blair unterstützt wurden, während die Vereinten Nationen als kontrollierendes, moderierendes und friedenserhaltendes Element zunehmend an Einfluss und Durchsetzungskraft verloren und am Ende keine Rolle mehr spielten. Im Folgenden eine Chronik des Konflikts:
September 1980: Der Irak unter seinem Machthaber Saddam Hussein greift den Iran an und löst damit den acht Jahre dauernden 1. Golfkrieg aus. Im Verlauf des Krieges wird der Irak von den USA finanziell und materiell unterstützt. 1988 setzt Hussein Giftgas gegen die vorrückenden iranischen Soldaten ein sowie gegen die rebellierenden Kurden im Nordirak (allein hier kommen etwa 5 000 Menschen um); Sanktionen bleiben jedoch aus, die Beziehungen zwischen dem Irak und den westlichen Industrienationen, vor allem den USA, bleiben weiterhin gut. August 1990: Die irakische Armee besetzt am 2. August Kuwait und bringt dessen Ölfelder unter ihre Kontrolle. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fordert in der Resolution 660 (2. August) den Irak zum sofortigen Rückzug auf und verhängt, da der Irak der Forderung nicht Folge leistet, mit der Resolution 661 (6. August) ein umfassendes Embargo gegen den Irak. Die USA beginnen mit der Verlegung von Truppen in die Golfregion. 29. November 1990: In der Resolution 678 fordert der Sicherheitsrat den Irak ultimativ auf, bis zum 15. Januar 1991 der Resolution 660 Folge zu leisten, und ermächtigt gleichzeitig die Staatengemeinschaft, „alle erforderlichen Mittel einzusetzen”, sofern der Irak der genannten Forderung nicht nachkommt. 17. Januar 1991: Nach Ablauf des Ultimatums aus der Resolution 678 und bevollmächtigt durch diese Resolution beginnt eine internationale Allianz unter Führung der USA mit Angriffen aus der Luft auf irakische Stellungen in Kuwait sowie auf den Irak selbst. 24. Februar 1991: Die alliierten Truppen beginnen ihre Bodenoffensive und stoßen bis vor Bagdad vor. Irak zieht sich aus Kuwait zurück, nicht ohne dort zahlreiche Ölquellen in Brand zu stecken und die Infrastruktur zu zerstören. 28. Februar 1991: Der Irak akzeptiert alle der seit dem 2. August 1990 verabschiedeten Resolutionen. US-Präsident George Bush erklärt den Krieg für beendet. 1. März 1991: Eine Waffenruhe tritt in Kraft. Am selben Tag beginnen die Schiiten im Süden des Irak einen von den USA angeregten Aufstand gegen Saddam Hussein; die erwartete Hilfe seitens der USA für die Schiiten bleibt jedoch aus, und der Aufstand wird von Regierungstruppen blutig niedergeschlagen. 3. März 1991: Der Irak akzeptiert die Waffenstillstandsbedingungen des UN-Sicherheitsrates, darunter die Vernichtung seiner Massenvernichtungswaffen. 3. April 1991: In der Resolution 687 beschließt der UN-Sicherheitsrat u. a., dass der Irak bedingungslos alle seine chemischen und biologischen Waffen und damit zusammenhängende Systeme sowie Forschungs- und Produktionseinrichtungen unter internationaler Aufsicht zu vernichten habe, ebenso alle ballistischen Waffen mit einer Reichweite von mehr als 150 Kilometern. Des Weiteren muss der Irak alle Standorte, Mengen und Arten der genannten Waffen etc. deklarieren und umgehende Inspektionen vor Ort akzeptieren. Zur Inspektion der Waffen und zur Überwachung ihrer Vernichtung wird eine Sonderkommission installiert, die UNSCOM (United Nations Special Commission). Außerdem darf der Irak Kernwaffen oder kernwaffenfähiges Material und zugehörige Systeme und Einrichtungen weder besitzen noch erwerben oder entwickeln; die entsprechende Kontrolle obliegt der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA). Und schließlich legt die Resolution 687 die Fortsetzung des Embargos gegen den Irak fest. 6. April 1991: Der Irak akzeptiert die Resolution 687. Daraufhin tritt am 11. April 1991 offiziell der Waffenstillstand in Kraft. 17. April 1991: Die UN richten im Norden des Irak zum Schutz der dort lebenden Kurden eine Flugverbotszone ein; künftig darf sich kein irakisches Flugzeug nördlich des 36. Breitengrades aufhalten. Juni 1991: Die UNSCOM nimmt ihre Arbeit auf. 15. August 1991: Da der Irak wiederholt gegen die Bestimmungen der Resolution 687 verstößt, fordert ihn der UN-Sicherheitsrat in der Resolution 707 erneut zur Erfüllung aller aus der Resolution 687 erwachsenen Verpflichtungen und Zusagen auf. Jedoch hält der Irak auch in der Folgezeit die Resolution 687 nicht ein, behindert immer wieder die Arbeit der UNSCOM-Inspektoren, hält Dokumente zurück, sucht indizierte Waffen zu verbergen etc. 11. Oktober 1991: In der Resolution 715 fordert der UN-Sicherheitsrat den Irak erneut zur bedingungslosen Zusammenarbeit mit den UN-Inspektoren auf sowie zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus der Resolution 687 und legt eine langfristige Kontrolle der irakischen Abrüstung fest. 27. August 1992: Südlich des 32. Breitengrades wird eine weitere Flugverbotszone errichtet. Die Flugverbotszonen werden von den USA und Großbritannien überwacht. Januar 1993: Die USA, Großbritannien und Frankreich unternehmen gezielte Bombardements gegen militärische Einrichtungen im Irak, nachdem der Irak zuvor unerlaubte militärische Aktionen unternommen hatte. Juni 1993: US-Präsident Bill Clinton lässt das Hauptquartier des irakischen Geheimdienstes bombardieren, da sich der Irak bestimmten Überwachungen verweigert, zudem angeblich ein Mordkomplott gegen Expräsident Bush plante. Juni 1994: Nach UN-Angaben verfügt der Irak nun über keine chemischen Waffen mehr; in Bezug auf biologische Waffen und Raketen mit über 150 Kilometer Reichweite waren die einschlägigen UN-Resolutionen bereits 1993 erfüllt, und das irakische Atomprogramm war nach IAEA-Angaben ebenfalls schon Ende 1993 zerstört oder zumindest neutralisiert. 14. April 1995: Mit der Resolution 986 lockert der UN-Sicherheitsrat das Embargo gegen den Irak und gestattet ihm in begrenztem Umfang den Export von Erdöl und im Gegenzug die Einfuhr von Nahrungsmitteln und Medikamenten aus dem Erlös des Ölexports. Der Irak exportiert allerdings erst ab Dezember 1996 wieder Öl; bis dahin hatte er sich wegen der Einschränkung seiner Souveränität dem „Öl-für-Lebensmittel”-Programm verweigert. In den Folgejahren wird das Programm zur Ausfuhr von Erdöl für humanitäre Zwecke regelmäßig durch UN-Resolutionen verlängert. 12. Juni 1996: Nachdem der Irak erstmals seit Jahren die Waffeninspektoren in ihrer Arbeit massiv behindert hat, fordert der UN-Sicherheitsrat in der Resolution 1060 den bedingungslosen Zugang der Inspektoren zu allen relevanten Einrichtungen. September 1996: Die USA bombardieren irakische Verteidigungsstellungen, nachdem irakische Truppen in die Kurdengebiete im Norden des Landes vorgerückt waren. 21. Juni 1997: Nach neuerlichen Behinderungen der UN-Waffeninspektoren fordert der UN-Sicherheitsrat den Irak in der Resolution 1115 ein weiteres Mal zur bedingungslosen Zusammenarbeit auf und wiederholt diese Forderung in der Resolution 1134 vom 23. Oktober. 29. Oktober 1997: Der Irak stellt Bedingungen für die weitere Zusammenarbeit mit den UN-Waffeninspektoren. In einer Erklärung vom selben Tag warnt der Sicherheitsrat den Irak vor „schwerwiegenden Folgen“, sofern er nicht seinen Verpflichtungen aus den einschlägigen Resolutionen nachkommt. In den folgenden Tagen verweigert der Irak UN-Waffeninspektoren amerikanischer Staatsbürgerschaft die Einreise in den Irak bzw. den Zugang zu Standorten, die für die Inspektionen vorgesehen sind, und gibt zu, unter die Resolution 687 fallende Waffen vor den Inspektoren verborgen zu haben. 12. November 1997: In der Resolution 1137 verurteilt der UN-Sicherheitsrat das irakische Vorgehen, fordert erneut die bedingungslose Befolgung der einschlägigen Resolutionen und erlässt Einreisesanktionen gegen irakische Amtsträger. Der Irak weist alle amerikanischen Waffeninspektoren wegen Spionageverdachts aus, woraufhin der Großteil der übrigen UNSCOM-Mitglieder aus Protest ebenfalls das Land verlässt. Auf Vermittlung Russlands und Chinas können alle Inspektoren jedoch bald wieder in den Irak zurückkehren. Januar 1998: Der Irak verweigert den Inspektoren weiterhin den Zugang zu den so genannten Präsidentenpalästen, in denen sensibles Material vermutet wird. US-Präsident Clinton droht mit einem Militärschlag, sofern der Irak weiterhin die uneingeschränkte Waffenkontrolle verweigert. Amerikanische und britische Flugzeugträger konzentrieren sich im Persischen Golf. 23. Februar 1998: UN-Generalsekretär Kofi Annan handelt mit dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten des Irak, Tarik Aziz, eine Vereinbarung aus, in der sich der Irak verpflichtet, den UN-Inspektoren bedingungslosen und uneingeschränkten Zugang gemäß den Resolutionen 687 und 715 zu gewähren. Am 2. März bestätigt der UN-Sicherheitsrat diese Vereinbarung in der Resolution 1154 und droht dem Irak bei Verstoß zugleich „schwerste Konsequenzen” an. Dennoch behindert der Irak auch weiterhin die Waffenkontrolleure. 31. Oktober 1998: Der Irak stellt die Zusammenarbeit mit der UNSCOM und der IAEA vollends ein, nachdem er sie am 5. Oktober bereits ausgesetzt hatte. Die UN-Mitarbeiter verlassen den Irak. Unterdessen haben die USA und Großbritannien umfangreiche Truppenkontingente in der Golfregion stationiert. 14. November 1998: US-Präsident Clinton stoppt einen geplanten Militärschlag buchstäblich in letzter Minute, nachdem der Irak unter dem Eindruck der massiven militärischen Drohung die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit den UN-Inspektoren zugesagt hatte. 16. Dezember 1998: Amerikanische und britische Streitkräfte unternehmen ohne UN-Mandat einen viertägigen Militärschlag gegen den Irak, die so genannte „Operation Wüstenfuchs”. Unmittelbar vor Beginn der Operation hatte der UNSCOM-Chef Richard Butler konstatiert, dass der Irak die versprochene volle Zusammenarbeit nicht gewährleiste. Die „Operation Wüstenfuchs” markierte das vorläufige Ende der Zusammenarbeit des Irak mit den UN; die UNSCOM-Mitarbeiter hatten bereits kurz vor dem Militärschlag den Irak wieder verlassen. Trotz der teils massiven Behinderung der UN-Waffeninspektoren konnten seit 1991 rund 40 000 chemische Waffen und zugehörige Munition zerstört werden sowie etwa 400 Tonnen chemischer Kampfstoffe und eine Fabrik für biologische Waffen. Außerdem wurden über 800 Mittelstreckenraketen vernichtet. 17. Dezember 1999: Mit der Resolution 1284 wendet sich der UN-Sicherheitsrat wieder dem Irak-Problem zu. Durch diese Resolution wird eine neue UN-Kommission für die Kontrolle der irakischen Waffen geschaffen, die UNMOVIC (United Nations Monitoring Verification and Inspection Commission). Sie soll die Arbeit der UNSCOM weiterführen und dabei ein Kontrollsystem einrichten, das den Irak dauerhaft an einer Wiederaufrüstung hindert. Zugleich wird dem Irak eine Lockerung der Wirtschaftssanktionen in Aussicht gestellt. Der Irak akzeptiert die Resolution nicht. In der Folgezeit kommt es immer wieder zu einzelnen amerikanischen und britischen Militärschlägen gegen irakische Militärstellungen, so u. a. im Februar 2001, kurz nach dem Amtsantritt des US-Präsidenten George W. Bush. Diese Angriffe werden als Demonstration eines neuen, nach Jahren der Nachsicht deutlich schärferen und an die Politik von George Bush sen. anknüpfenden Kurses gegen den Irak gewertet. 11. September 2001: Nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon verdächtigt die US-Regierung auch den Irak der Verbindung mit dem islamistischen Terrorismus; Bush fordert den Irak zur Abrüstung auf und droht eine amerikanische Offensive an. In der Golfregion werden erneut amerikanische Streitkräfte zusammengezogen für eine noch nicht näher definierte Operation Infinite Justice („Grenzenlose Gerechtigkeit”). Eine Verbindung des Irak etwa zur Al-Qaida-Organisation Osama bin Ladens lässt sich jedoch nicht nachweisen. November 2001: Bush fordert den Irak auf, die UN-Waffeninspektoren wieder ins Land zu lassen. Für den Fall der Weigerung droht er implizit mit Krieg. UN-Generalsekretär Annan warnt davor, den Krieg gegen den Terrorismus auf den Irak auszuweiten. 30. Januar 2002: Bush reiht den Irak neben dem Iran und Nordkorea in die „Achse des Bösen” ein und wirft ihm vor, nach Massenvernichtungswaffen zu streben. Er fordert das Land erneut auf, die UN-Waffeninspektoren wieder ihre Arbeit aufnehmen zu lassen. Die in der Folgezeit zunehmenden Kriegsdrohungen der USA, gerechtfertigt als Kampf gegen den Terrorismus und als Akt der präventiven Selbstverteidigung, sowie die offenkundige Bereitschaft, notfalls im Alleingang und ohne UN-Mandat den Irak anzugreifen, stoßen international mehr und mehr auf Kritik. März 2002: Die UN und der Irak nehmen Verhandlungen über die Rückkehr der UN-Waffeninspektoren in den Irak auf. Die Verhandlungen scheitern jedoch. August 2002: Bei verschiedenen Gelegenheiten macht Bundeskanzler Gerhard Schröder deutlich, dass sich Deutschland nicht an einer militärischen Aktion ohne UN-Mandat gegen den Irak beteiligen werde. Die Bundesregierung setzt auf Diplomatie und sieht das Handlungsmonopol bei den UN, und sie bleibt auch in der Folgezeit bei ihrer strikten Ablehnung einer deutschen Beteiligung an einem Irak-Krieg – trotz der daraus resultierenden zunehmenden Entfremdung zwischen den USA und Deutschland. 12. September 2002: Bush drängt die UN, den Irak zur Abrüstung zu zwingen; andernfalls hält er ein militärisches Vorgehen gegen den Irak für unvermeidlich. 16. September 2002: Der Irak erklärt sich in einem Schreiben an UN-Generalsekretär Annan bereit, die UN-Waffeninspektoren ohne Vorbedingungen wieder ins Land zu lassen sowie die einschlägigen UN-Resolutionen zur Gänze zu erfüllen. 20. September 2002: Die US-Regierung stellt ihre neue Sicherheitsstrategie vor, die den USA auch einen Präventivschlag erlaubt. 11. Oktober 2002: Die beiden Häuser des US-Kongresses bevollmächtigen Bush mit großer Mehrheit zu einem Militärschlag gegen den Irak. 8. November 2002: Nach langen Auseinandersetzungen verabschiedet der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1441. In dieser Resolution wird der Irak aufgefordert, detaillierte Informationen über seine Waffenprogramme zur Verfügung zu stellen; zudem soll der Irak den UN-Waffeninspektoren ungehinderten Zugang zu allen Lagern und Produktionsstätten atomarer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen gewähren. Bei mangelhafter Kooperation werden dem Irak „ernste Konsequenzen” angedroht – eine Formulierung mit breiten Interpretationsmöglichkeiten und großem Konfliktpotential. 13. November 2002: Der Irak akzeptiert die Resolution 1441 bedingungslos. 27. November 2002: Die UN-Waffeninspektoren nehmen ihre Arbeit im Irak wieder auf. In den Folgewochen erhalten sie ungehinderten Zugang auch zu den Präsidentenpalästen sowie nach und nach auch zu Personen, die mit Waffenprogrammen befasst waren oder sind. 7. Dezember 2002: Der Irak legt gemäß Resolution 1441 einen 12 000 Seiten starken Bericht über seine Waffenprogramme vor, der jedoch von den USA und Großbritannien als lückenhaft und somit als Verstoß gegen die Resolution 1441 gewertet wird. 14./15. Dezember 2002: In London treffen sich die Vertreter von etwa 50 irakischen Oppositionsgruppen, um über die politische Ordnung des Irak nach einem Sturz Saddam Husseins zu beraten. Zu einem für alle akzeptablen Ergebnis kommen die politisch, religiös und ethnisch zum Teil äußerst unterschiedlichen Gruppierungen jedoch nicht. 21. Januar 2003: Bundeskanzler Schröder erklärt, dass Deutschland, das seit 1. Januar 2003 als nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat vertreten ist, keiner Resolution zustimmen werde, die einen Krieg gegen den Irak legitimiert. Unterstützung findet er mit dieser Haltung bei Frankreich; Russland und China – wie Frankreich Veto-Mächte – schließen sich der Linie Deutschlands und Frankreichs an. US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld qualifiziert daraufhin Deutschland und Frankreich als „altes Europa”, als „Problem” ab. Die kontroversen Positionen Deutschlands und Frankreichs auf der einen Seite, Großbritanniens, dem sich Spanien, Italien, Portugal und Dänemark anschließen, auf der anderen Seite führen zu einer tiefen außenpolitischen Spaltung der Europäischen Union. 27. Januar 2003: Die beiden UN-Chefinspektoren, Hans Blix von der UNMOVIC und Mohammed el-Baradei von der IAEA, legen ihren ersten Bericht über die Waffenkontrollen im Irak vor. Darin werfen sie dem Irak mangelnde Kooperation vor und konstatieren, dass der Irak nicht nachgewiesen habe, dass er keine Massenvernichtungswaffen mehr besitze, dass es aber auch keine Beweise gäbe, dass der Irak noch Massenvernichtungswaffen besitze. Sie fordern mehr Zeit für die Inspektionen. 29. Januar 2003: In seiner Rede zur Lage der Nation bereitet US-Präsident Bush die USA auf einen Krieg gegen den Irak vor und schließt dabei auch einen Alleingang der USA – ohne UN-Mandat – nicht aus. Für den 5. Februar kündigt er die Vorlage neuer Beweise für Verstöße des Irak gegen die UN-Resolutionen an. Während sich Großbritannien uneingeschränkt hinter die USA stellt und wie die USA bereits umfangreiche Truppenkontingente in die Golfregion verlagert hat, ist die Mehrheit des UN-Sicherheitsrates gegen einen Krieg gegen den Irak und dringt auf eine Fortsetzung bzw. Verlängerung der UN-Waffeninspektionen und eine diplomatische Lösung des Konflikts. 5. Februar 2003: Vor dem UN-Sicherheitsrat legt US-Außenminister Colin Powell Material vor (Satellitenbilder, Tonbandaufzeichnungen, Dossiers etc.), das beweisen soll, dass der Irak weiterhin Massenvernichtungswaffen produziert. Es stellt sich jedoch bald heraus, dass Teile des Materials veraltet, schlecht recherchiert oder sogar falsch sind; die Mehrheit des UN-Sicherheitsrates zeigt sich nicht überzeugt von der amerikanischen Beweisführung. 14. Februar 2003: In ihrem zweiten Bericht stellen die UN-Chefinspektoren fest, dass sie keine Beweise für Massenvernichtungswaffen im Irak gefunden haben. 24. Februar 2003: Die USA, Großbritannien und Spanien legen im UN-Sicherheitsrat einen neuen Resolutionsentwurf vor, in dem festgestellt wird, dass der Irak es versäumt habe, die letzte ihm durch die Resolution 1441 eingeräumte Chance zu ergreifen, und dass somit der Zeitpunkt für die in der Resolution 1441 angedrohten „ernsten Konsequenzen” gekommen sei. Deutschland, Frankreich und Russland lehnen diesen Entwurf, der die rechtliche Grundlage für einen Krieg gegen den Irak schaffen soll, ab und fordern in einem Memorandum mehr Zeit für die Inspektionen. 1. März 2003: Der Irak beginnt fristgemäß mit der Zerstörung seiner Al-Samud-2-Raketen, die laut den Testergebnissen der UN-Inspektoren die erlaubte Reichweite von 150 Kilometern überschreiten. 7. März 2003: In ihrem dritten Bericht bescheinigen die UN-Chefinspektoren dem Irak eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit, was allerdings auf die Position der USA und Großbritanniens keinen Einfluss hat. Die USA und Großbritannien legen im Gegenteil einen neuen Resolutionsentwurf vor, in dem der Irak ultimativ aufgefordert wird, bis zum 17. März seine „vollständige, bedingungslose, sofortige und aktive Kooperation” zu beweisen; andernfalls habe er seine letzte Chance vertan. 10. März 2003: Frankreich und Russland kündigen ihr Veto im UN-Sicherheitsrat gegen den amerikanisch-britischen Resolutionsentwurf an, und auch die übrigen Sicherheitsrats-Mitglieder lehnen mehrheitlich eine den Krieg gegen den Irak legitimierende Resolution ab. 16. März 2003: Bei einem Gipfeltreffen auf den Azoren stimmen sich die USA, Großbritannien und Spanien über ihr weiteres Vorgehen im Irak-Konflikt ab; ein Krieg gegen den Irak unter Führung der USA und ohne UN-Mandat scheint beschlossene Sache. 17. März 2003: Die USA und Großbritannien ziehen ihren Resolutionsentwurf zurück und stellen ihre Bemühungen um ein UN-Mandat für einen Krieg bzw. für eine friedliche Lösung des Irak-Konflikts ein. US-Präsident Bush fordert Saddam Hussein ultimativ auf, binnen 48 Stunden freiwillig das Land zu verlassen; andernfalls würden die USA den Irak angreifen. Der Irak lehnt das Ultimatum ab. 20. März 2003: Kurz nach Ablauf des Ultimatums beginnen die USA mit der Bombardierung Bagdads die Operation Iraqi Freedom, den Krieg gegen den Irak. Erklärtes Ziel des Krieges ist die Entwaffnung des Irak und die Beseitigung Saddam Husseins bzw. dessen Regimes; letzteres ist durch keine UN-Resolution gedeckt.
Dass die USA und Großbritannien ihre Bemühungen um einen Konsens im UN-Sicherheitsrat und um eine friedliche Lösung des Irak-Konflikts eingestellt hatten, stieß weltweit auf scharfe Kritik. Einerseits hatte die letzte einschlägige UN-Resolution 1441 weder eine Frist für die Entwaffnung gesetzt, noch bei Nichteinhaltung der Resolution zwingend eine Militäraktion in Aussicht gestellt (nur relativ ungenau mit „ernsten Konsequenzen” gedroht), andererseits hatte sich in den vorangegangenen Wochen auch die Zusammenarbeit zwischen dem Irak und den UN-Waffeninspektoren merklich verbessert. Zudem hatten die Inspektionen im Irak bis dahin keinen schlagkräftigen Beweis für das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen erbracht – während sich das von den USA und Großbritannien vorgelegte Geheimdienstmaterial, das den Irak des Verstoßes gegen die einschlägigen UN-Resolutionen überführen sollte, nicht selten als veraltet, altbekannt oder falsch erwies. Aufseiten der Kriegsgegner war man sich einig, dass durch eine Vertiefung der Waffeninspektionen im Irak – und es war ja die Entwaffnung, die die Weltgemeinschaft vom Irak forderte, nicht der von den USA nun als oberste Priorität genannte Regimewechsel – der Konflikt hätte friedlich gelöst werden können.
Zahlreiche Völkerrechtler wie auch eine Reihe der den Krieg ablehnenden Regierungen nannten den Krieg völkerrechtswidrig. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen, in der ein absolutes Gewaltverbot festgeschrieben ist (Abs. 4: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.”). Die UN-Charta sieht nur zwei Ausnahmen vom Gewaltverbot vor: Das Recht auf Selbstverteidigung (Art. 51) und ein Mandat des UN-Sicherheitsrates (Art. 42). Beides war im Falle des US-geführten Krieges gegen den Irak nicht gegeben, auch wenn die USA mehrmals ihr Recht auf Selbstverteidigung als Argument für den Krieg anführten. Zudem ließ sich der Krieg der USA gegen den Irak bestenfalls als präventiver Selbstverteidigungskrieg interpretieren – und der ist durch die UN-Charta unter keinen Umständen gedeckt. Pessimistische Kommentatoren äußerten die Meinung, dass durch den Alleingang der USA und Großbritanniens die Vereinten Nationen bedeutungslos geworden seien. Kontrovers diskutiert wurde auch der von Bush seit geraumer Zeit als vorrangiges Kriegsziel genannte Regimewechsel im Irak. Dabei waren sich auch die schärfsten Kritiker Bushs darin einig, dass das diktatorische, die Menschenrechte missachtende Regime Saddam Husseins beendet werden musste. Jedoch war der Regimewechsel von keiner der den Irak betreffenden UN-Resolutionen legitimiert worden, und es stellte sich die Frage, ob die Beseitigung eines Diktators eine durch einen Krieg hervorgerufene mögliche humanitäre Katastrophe – abgesehen von den zu erwartenden materiellen Schäden – rechtfertigen könne. Als problematisch wurde auch die US-amerikanische Einschätzung der politischen Gegebenheiten sowie der Folgen des Krieges gegen den Irak gewertet. Die US-Regierung ging davon aus, dass die Befreiung des Irak von seinem diktatorischen Regime und die Schaffung demokratischer Verhältnisse positive Auswirkungen auf die gesamte Region haben und sogar zur Lösung des Nahostkonflikts beitragen werde. Kaum ins Kalkül gezogen hatte sie aber, dass die USA im Irak nicht unbedingt als Befreier denn vielmehr als Besatzer angesehen werden könnten und ihre Invasion im Irak unerwünschte Verwerfungen in der gesamten arabischen Welt zur Folge haben könnte. So hatten die USA z. B. damit gerechnet, dass die schiitische, von dem sunnitischen Regime unterdrückte Bevölkerungsmehrheit die US-Truppen freundlich empfangen und sogleich zu ihnen überlaufen würde; dies war jedoch nicht der Fall – vermutlich weil sich die Schiiten der ausgebliebenen US-Unterstützung während ihres Aufstandes gegen das Regime im März 1991 erinnerten, außerdem der amerikanisch-britische Angriff gegen alle Erwartungen eine Solidarisierung zumindest der arabischen Iraker – seien sie nun Schiiten oder Sunniten – gegen die Invasoren herbeiführte. Als weiteres problematisches Faktum kam hinzu, dass die Briten, die aufseiten der antiirakischen Koalition neben den USA die Hauptkriegsmacht stellten, im Irak einen denkbar schlechten Ruf hatten, den sie sich als Mandatsmacht nach dem 1. Weltkrieg geschaffen hatten. Des Weiteren hatten die USA auch bei Kriegsbeginn noch keine Konzepte für eine demokratische Neuordnung des Irak parat; – für eine Neuordnung, die nach weit verbreiteter Einschätzung angesichts der einander widerstreitenden ethnischen und Religionsgruppen – Sunniten und Schiiten, Araber und Kurden – sowie fehlender demokratischer Traditionen von vornherein äußerst schwierig wäre. In den arabischen Ländern der Region, die zum Teil offen oder stillschweigend mit den USA und Großbritannien kooperierten, provozierte der Krieg massive, teilweise vom jeweiligen Regime unterdrückte Proteste der Bevölkerung. Zudem schürte der Krieg dort proirakische und islamistisch-fundamentalistische Stimmungen, die sich zu einer Bedrohung der inneren, teils nur mit diktatorischen Mitteln und unter Protektion der USA aufrechterhaltenen Stabilität der Regime zu entwickeln drohten. Die Gefahr von Terroranschlägen gegen Ziele in den USA oder allgemein in den westlichen Industrienationen wurde als erheblich gestiegen angesehen. Denn in der arabischen Welt interpretierte man den amerikanisch-britischen Krieg gegen den Irak nicht als Krieg gegen einen diktatorischen Machthaber (Hussein wurde hier oftmals überhaupt nicht als solcher wahrgenommen) oder zur Entwaffnung eines Regimes, sondern als Angriff des Westens (insbesondere der als imperialistisch angesehenen USA) auf die arabisch-islamische Welt. Auch hier gab es einen arabischen, antiamerikanischen Solidarisierungseffekt, allerdings fast ausschließlich unter der Bevölkerung; die vielfach von den USA abhängigen arabischen Regierungen akzeptierten deren Kriegskurs und suchten die Proteste zu unterdrücken. Auch wurde die Frage diskutiert, ob die USA mit ihrem Krieg gegen den Irak tatsächlich in erster Linie die Entwaffnung und den Regimewechsel anstrebten oder ob das eigentliche, unausgesprochene Kriegsziel nicht die Kontrolle über die irakischen Erdölvorkommen – der Irak verfügt weltweit nach Saudi-Arabien über die zweitgrößten Erdölreserven – und die Ausweitung der US-amerikanischen Hegemonie über den Nahen Osten war. Der Krieg gegen den Irak bzw. die Frage nach seiner Rechtmäßigkeit spaltete die Welt und internationale Organisationen in zwei Lager. In der EU etwa tat sich eine Kluft auf zwischen Kriegsbefürwortern, angeführt von Großbritannien und Spanien, und Kriegsgegnern, angeführt von Frankreich und Deutschland, desgleichen in der NATO; und auch die Arabische Liga drohte sich zu entzweien, in Staaten, die wie die Golf-Emirate die USA offen unterstützten, andere, die den Krieg stillschweigend tolerierten, und dritte, die ihn rundweg verurteilten. Die von Bush so genannte „Koalition der Willigen”, die sich im Irak-Krieg auf seine Seite stellte, umfasste rund 40 Staaten; darunter waren jedoch nur wenige, die auf internationaler Ebene über größeren Einfluss verfügen. Unabhängig von der Haltung der jeweiligen Regierung kam es bei Kriegsbeginn weltweit in der Bevölkerung zu Massenprotesten gegen den Krieg; und auch schon im Vorfeld hatten vor allem in Europa und in den USA Hunderttausende gegen den drohenden Krieg demonstriert.
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