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Irak-Krieg

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UN-Waffeninspektoren im IrakUN-Waffeninspektoren im Irak
Artikelgliederung
4.4

Die Rolle der Vereinten Nationen

Wie im Krieg selbst, so waren die USA auch beim Wiederaufbau des Irak nicht bereit, den Vereinten Nationen die entscheidende Rolle zukommen zu lassen, wie sie von zahlreichen Staaten gefordert wurde. Anfang Mai 2003 brachten die USA einen ersten Resolutionsentwurf zum Wiederaufbau des Irak im Sicherheitsrat ein. Der Entwurf stieß jedoch auf Widerspruch, insbesondere was die darin vorgesehene herausragende Stellung der Besatzungsmächte USA und Großbritannien und die nachgeordnete Rolle der Vereinten Nationen anbelangte.

Nach einer ganzen Reihe von Nachbesserungen nahm der Sicherheitsrat am 22. Mai 2003 mit 14 Stimmen (bei Abwesenheit Syriens) den von den USA eingebrachten Entwurf als Resolution Nr. 1483 an. Die wichtigsten Punkte der Resolution waren: die Aufhebung aller Sanktionen gegen den Irak (mit Ausnahme des Waffenembargos); die Installierung eines UN-Sonderbeauftragten für den Irak mit deutlich mehr als den ursprünglich von den USA vorgesehenen, auf die Koordination der humanitären Hilfe begrenzten Aufgaben; die Beendigung des „Öl-für-Lebensmittel”-Programms sechs Monate nach Verabschiedung der Resolution; die Einrichtung eines durch einen internationalen Beirat überwachten Entwicklungsfonds für den Irak, in den u. a. die Erlöse aus dem Erdölexport fließen und der für humanitäre Zwecke, den Wiederaufbau von Wirtschaft und Infrastruktur und die Kosten der irakischen Zivilverwaltung verwendet werden sollte. Außerdem erkannte die Resolution die USA und Großbritannien de facto als Besatzungsmächte mit weit reichenden Vollmachten an, betonte aber auch mehrmals das Recht des irakischen Volkes, „seine eigene Zukunft frei zu bestimmen” und forderte die Besatzungsmächte auf, die Bedingungen dafür zu schaffen. Nach zwölf Monaten sollte die Durchführung der Resolution überprüft werden, d. h., der Status der USA und Großbritanniens als Besatzungsmächte war bis mindestens Mai 2004 festgeschrieben. Als UN-Sonderbeauftragten für den Irak berief UN-Generalsekretär Annan den UN-Menschenrechtskommissar Sergio Vieira de Mello, dem es in der Folgezeit gelang, den Einfluss der Vereinten Nationen auf die Politik der Besatzungsmächte auszuweiten. De Mello fiel jedoch nach nur kurzer Zeit im Amt am 19. August 2003 einem Anschlag zum Opfer; sein Nachfolger als UN-Sonderbeauftragter wurde Ramiro Lopes da Silva, bisher UN-Koordinator für humanitäre Hilfe im Irak.

Angesichts der sich verschärfenden Sicherheitslage im Irak begannen die USA und Großbritannien jedoch schon etwa zweieinhalb Monate nach Verabschiedung der Resolution 1483 die Möglichkeit einer neuen Irak-Resolution zu diskutieren, durch die die Verantwortung für die Sicherheit im Irak und die Kosten hierfür auf mehrere Schultern verteilt werden könnten. Denn bisher stellten die USA und Großbritannien die Besatzungstruppen und trugen die Kosten für die Besatzung im Wesentlichen alleine, was in beiden Ländern wachsende Unzufriedenheit hervorrief. Die Kriegsgegner im UN-Sicherheitsrat wie Frankreich, Russland und Deutschland forderten für eine mögliche neue Irak-Resolution aber zugleich auch die Festschreibung einer einflussreicheren Rolle für die Vereinten Nationen im Irak sowie einen festen Zeitplan für die Rückgabe der vollen Souveränität an den Irak. Außerdem drangen sie auf eine internationale Ausschreibung von Wiederaufbauprojekten, die bisher im Wesentlichen alleine amerikanischen und britischen Unternehmen übertragen wurden.

Am 14. August 2003 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1500, in der er die Errichtung des Regierenden Rates begrüßte und mit der er die UN-Unterstützungsmission UNAMI (United Nations Assistance Mission for Iraq) einrichtete. Im Rahmen dieser Mission, die für zunächst zwölf Monate eingerichtet wurde, werden mindestens 300 Mitarbeiter in den Irak entsandt, die die humanitären Hilfeleistungen koordinieren und in politischen Fragen beraten. Darüber hinausgehende Aufgaben und Verantwortlichkeiten wurden für die Vereinten Nationen nicht vorgesehen.

Insbesondere nach dem Anschlag auf das UN-Hauptquartier in Bagdad drängten die USA verstärkt auf eine neue UN-Resolution, die eine multinationale Stabilisierungstruppe im Irak autorisieren sollte; zugleich ließen sie erkennen, dass sie dann den Vereinten Nationen auch eine verantwortungsvollere Rolle im Irak einräumen würden. Auf der anderen Seite wuchs nun auch die internationale Bereitschaft, sich an der Stabilisierung des Irak zu beteiligen, gegebenenfalls auch unter dem Befehl der USA, jedoch unbedingt bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Rolle und Verantwortung der Vereinten Nationen.

Am 16. Oktober 2003 verabschiedete der Sicherheitsrat schließlich nach langen Diskussionen einstimmig die Resolution Nr. 1511, durch die u. a. die Besatzungstruppen im Irak unter UN-Mandat gestellt wurden, ohne jedoch die Führung durch die USA in Frage zu stellen; die internationale Staatengemeinschaft wurde aufgerufen, sich mit Truppen und finanzieller Hilfe im Irak zu engagieren. Die Rolle der Vereinten Nationen im Irak wurde de facto nur rhetorisch aufgewertet. Und der von Russland, Frankreich und Deutschland geforderte konkrete Zeitplan für die Rückgabe der Souveränität an den Irak wurde durch die Formulierung „so rasch wie möglich” ersetzt; lediglich dem Regierenden Rat wurde ein Termin gesetzt, nämlich der 15. Dezember 2003: Bis dahin sollte er einen konkreten Zeitplan für die Ausarbeitung einer Verfassung und nachfolgende Wahlen aufstellen, was jedoch nicht gelang.

Erst mit der Resolution 1546 vom 8. Juni 2004, die der Sicherheitsrat ebenfalls erst nach einigen Diskussionen und Änderungen seitens der USA und Großbritanniens verabschiedete, wurde den Vereinten Nationen eine führende Rolle beim politischen Wiederaufbau des Irak zugeschrieben, während sich zugleich die Besatzungsmächte der Verantwortung entledigten und die volle Souveränität an die irakische Übergangsregierung übertrugen (siehe oben im Abschnitt „Politischer Wiederaufbau”).

Wochen nach der Übergabe der Souveränität an die irakische Übergangsregierung erklärte UN-Generalsekretär Annan so deutlich wie nie zuvor den Irak-Krieg für illegal; der Krieg sei ohne Zustimmung der Vereinten Nationen geführt worden und damit ein Verstoß gegen die Uno-Charta.

Zum weiteren Verlauf siehe Irak, Kapitel „Geschichte”.

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