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Windows Live® Suchergebnisse GewerbefreiheitEnzyklopädieartikel
Gewerbefreiheit, die durch die Gewerbeordnung und das Grundgesetz gewährleistete Freiheit der gewerblichen Betätigung. Jeder darf grundsätzlich ein Gewerbe betreiben, die Zulassung und die Fortsetzung des Gewerbebetriebs darf nur den gesetzlichen Beschränkungen unterworfen werden. Rechtstatsächlich bedarf die Ausübung eines Gewerbes vielfach der verwaltungsrechtlichen Genehmigung, durch die die persönliche und sachliche Qualifikation des Gewerbetreibenden nachgewiesen werden soll.
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