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Windows Live® Suchergebnisse SubsumtionEnzyklopädieartikel
Subsumtion, bezeichnet die vergleichende Unterordnung eines konkreten Sachverhalts unter den Tatbestand einer abstrakten Norm. Die Technik der Subsumtion stellt eine grundlegende Technik der Rechtsanwendung dar. Gesetze sind grundsätzlich abstrakt-generell formuliert, sie sollen also eine Vielzahl denkbarer Sachverhalte erfassen und ordnen für all diese abstrakten Sachverhalte eine Rechtsfolge an. Ob nun aber ein konkreter Sachverhalt wirklich von einer Norm erfasst ist, muss nach Auslegung dieser Norm durch Subsumtion festgestellt werden. So ordnet beispielsweise § 223 StGB an, dass jemand wegen einer Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Wenn nun jemand z. B. einem anderen gegen dessen Willen die Haare abschneidet, stellt sich die Frage, ob dieser Sachverhalt von § 223 StGB erfasst ist, ob also eine Körperverletzung vorliegt. In diesem Fall stellt die handelnde Person „jemanden” und der Geschädigte „eine andere Person” im Sinne dieser Vorschrift dar. Eine „körperliche Misshandlung” wird in der Rechtsprechung so verstanden, dass auch ein Substanzverlust darunter fällt, also etwa auch ein Abschneiden der Haare. Somit kann ein Richter durch Subsumtion feststellen, dass der konkrete Sachverhalt unter die abstrakt formulierte Norm fällt; der Täter hat somit eine Körperverletzung begangen.
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