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Windows Live® Suchergebnisse AbfallEnzyklopädieartikel
Abfall, umgangssprachlich „Müll”, zusammenfassende Bezeichnung für feste, flüssige und gasförmige Stoffe oder bewegliche Gegenstände, derer sich der Besitzer nach Gebrauch dauerhaft entledigen will bzw. den geltenden Abfallgesetzen entsprechend zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt entledigen muss. Nach Art und Herkunft der Abfälle werden in der Abfallwirtschaft vier Hauptgruppen unterschieden: Siedlungsabfälle (vor allem Haushaltsabfälle), Abfälle aus Produktion und Gewerbe (siehe Industrieabfall), Bau- und Abbruchabfälle sowie Bergematerial (wertloser Abraum) aus dem Bergbau. Innerhalb dieser Gruppen wird jeweils der besonders überwachungsbedürftige gesundheits-, luft- und wassergefährdende Abfall (Sonderabfall, Sondermüll) ausgegliedert. Das Abfallaufkommen, d. h. die Menge der jährlich anfallenden Abfallmasse, ist in den einzelnen Ländern je nach Entwicklungsstand und Lebensstandard sehr unterschiedlich. In Deutschland fallen pro Jahr durchschnittlich rund 400 Millionen Tonnen Abfall an. Bau- und Abbruchabfälle haben einen Anteil von etwa zwei Dritteln am gesamten Abfallaufkommen. Von den Siedlungsabfällen sind rund 90 Prozent Hausmüll. In Deutschland werden jedes Jahr über die öffentliche Müllabfuhr annähernd 450 Kilogramm Haushaltsabfälle pro Einwohner eingesammelt. Rechtliche Grundlage des ordnungsgemäßen Umgangs mit Abfällen ist in Deutschland das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994. Seine obersten Ziele sind Abfallvermeidung und Abfallverwertung, die reine Abfallbeseitigung soll dagegen eingeschränkt werden. Bei den Siedlungsabfällen beträgt der Anteil der als Sekundärrohstoffe verwerteten Abfallstoffe mehr als 50 Prozent, bei den Bau- und Abbruchabfällen sogar rund 90 Prozent.
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