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  • Glossar: Arbitrage, Arbitragegeschäfte - gruenesgeld.at

    Sind Geschäfte, die Preisunterschiede für dasselbe Produkt an verschiedenen Märkten zur Gewinnerzielung ausnützen.

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    Arbitragegeschäfte sind Geschäfte die kleine Abweichungen zwischen Kursen ausnutzen. Man kauft zum billigen Kurs und verkauft zum teureren. Genau so lange bis beide Kurse gleich ...

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Arbitragegeschäfte

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Arbitragegeschäfte (französisch arbitrage: Schiedsspruch, Vergleich), Handelsgeschäfte, bei denen Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen eines Wirtschaftsguts an verschiedenen Handelsplätzen (siehe Börse) ausgenutzt werden, indem zeitgleich an dem „billigen” Handelsplatz gekauft und am „teuren” verkauft wird.

Mit der Arbitrage nutzt der Händler (Arbitrageur) die Marge zwischen den gleichzeitig bestehenden unterschiedlichen Preisen eines Wirtschaftsguts auf verschiedenen Märkten. Um das Risiko auszuschalten, dass durch plötzliche Kursänderungen sich das Arbitragegeschäft in ein Verlustgeschäft verwandelt, müssen Kauf und Verkauf (nahezu) gleichzeitig erfolgen.

Da die Preise eines Wirtschaftsguts auf verschiedenen Märkten in der Regel den Marktteilnehmern bekannt sind (man spricht von hoher Markttransparenz), sind eventuelle Preisdifferenzen meist sehr gering. Um dennoch einen Gewinn zu erzielen, setzt der Arbitrageur daher in der Regel große Summen um. Arbitragegeschäfte führen an den betroffenen Märkten zu einer Angleichung der zuvor unterschiedlichen Marktpreise. Die Möglichkeiten, Vorteile aus einem Arbitragegeschäft zu ziehen, sind daher zeitlich sehr begrenzt.

2

Arten

Nicht alle Wirtschaftsgüter eignen sich gleichermaßen für Arbitragegeschäfte. Geeignet sind vor allem Güter, die auf mehreren Märkten gehandelt werden, die ferner homogen sind (keine Qualitätsunterschiede aufweisen, die sich auf den Stückpreis auswirken) und keine den Arbitragegewinn übersteigenden Transaktionskosten (teurer Transport, Gefahr des Verderbens) verursachen.

Nach der Art des gehandelten Wirtschaftsguts unterscheidet man verschiedene Arbitragegeschäfte: Beim Effektenarbitragegeschäft handelt der Arbitrageur mit Effekten, z. B. Aktien eines großen Unternehmens, die an verschiedenen Börsen gehandelt werden (siehe Wertpapierbörse). Bei Devisenarbitragegeschäften nutzt der Arbitrageur die unterschiedlichen Devisen- bzw. Wechselkurse einer Währung an verschiedenen Handelsplätzen und bei Zinsarbitragegeschäften die Zinsunterschiede für Wirtschafts- oder Finanzprodukte. Da das Ziel dieser Arbitragegeschäfte, die auf der gleichzeitigen Tätigung mehrerer entgegengesetzter Abschlüsse beruhen, die Gewinnerzielung durch Ausnutzung von Preisdifferenzen ist, spricht man auch von Differenzarbitragegeschäften. Daneben gibt es die Ausgleichsarbitragegeschäfte, deren Ziel es ist, das Verlustrisiko einer Transaktion durch eine entgegengesetzte auszuschalten.

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