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Erwerbsfähigkeit

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Erwerbsfähigkeit, die Fähigkeit eines Menschen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

2

Sozialrecht

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Erwerbsfähigkeit nur im negativen Sinn als Nichtvorliegen einer Erwerbsunfähigkeit von Bedeutung. Als erwerbsunfähig (früher: invalide) gilt dabei ein Versicherter, der infolge von Krankheit oder anderer Gebrechen auf unabsehbare Zeit an der regelmäßigen Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.

Genauer wird der Begriff „Erwerbsfähigkeit” bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefasst. Das zum 1. Januar 2005 im Rahmen der Hartz-Reformen eingeführte Arbeitslosengeld II soll an erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen ausgezahlt werden. Als erwerbsfähig gilt nach § 8 Sozialgesetzbuch II (SGB II), „wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein”. Hilfebedürftige, die nach dieser Definition nicht erwerbsfähig (also dauerhaft erwerbsgemindert) oder nicht im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren sind, erhalten Unterstützung nach SGB XII (siehe Sozialhilfe).

3

Amtliche Statistik

In der amtlichen Statistik zählt die Gesamtheit aller Personen einer Altersgruppe (für Deutschland im Alter von 15 bis 65 Jahren) ohne Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Erwerbsfähigkeit als erwerbsfähige Bevölkerung. Diese ist von Bedeutung bei der Ermittlung der Erwerbsquote: Dazu wird die Anzahl der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung gesetzt. Das Statistische Bundesamt wies etwa für das Jahr 2004 in Deutschland die Erwerbsquoten von 79,3 Prozent (Männer) und 65,2 Prozent (Frauen) aus. Das bedeutet, dass 2004 knapp zwei Drittel der 15- bis 65-jährigen Frauen und fast vier Fünftel der Männer dieser Altersgruppe einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder eine solche suchten. Zu den Übrigen, den Nichterwerbspersonen, zählen (neben der überwiegenden Zahl der Kinder und älteren Menschen) nicht nur diejenigen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Gebrechen von Erwerbsunfähigkeit betroffen sind, sondern vor allem Schüler, Studierende und Personen, die ausschließlich im eigenen Haushalt arbeiten und somit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

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