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Windows Live® Suchergebnisse Job CenterEnzyklopädieartikel
Job Center, Anlaufstellen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger in gemeinsamer Trägerschaft der Agenturen für Arbeit und der Kommunen. Vor 2005 wurden in Deutschland Arbeitslose, die Arbeitslosenhilfe erhielten, vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) und solche, die Sozialhilfe empfingen, vom Sozialamt der jeweiligen Kommune betreut. Im Rahmen der Hartz-Reformen wurde diese Regelung parallel zur Einführung des Arbeitslosengeld II geändert, um eine doppelte Zuständigkeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen zu vermeiden. Seit 1. Januar 2005 sind die Job Center für die Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zuständig, während Arbeitslosengeld-I-Empfänger von den Beratungs- und Vermittlungsstellen der Agenturen für Arbeit betreut werden. Durch so genannte Fallmanager, die als Ansprechpartner für den jeweiligen Arbeitssuchenden alle wichtigen Funktionen des Job Centers (Fördern, Fordern, Bewilligung von Arbeitslosengeld II) wahrnehmen, soll der bürokratische Aufwand für die Betroffenen reduziert, die Betreuung persönlicher werden. Im Rahmen des so genannten Optionsmodells besitzen die Kommunen auch die Wahlmöglichkeit, alle Aufgaben der Agenturen für Arbeit aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) selbst wahrzunehmen.
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