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Windows Live® Suchergebnisse SozialgeldEnzyklopädieartikel
Sozialgeld, Sozialleistung an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das Sozialgeld wurde mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV, siehe Hartz-Reformen) zum 1. Januar 2005 eingeführt. Es wird auf Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit gewährt und meistens an Angehörige von Arbeitslosengeld-II-Empfängern gezahlt, die selbst (durch Schulbesuch, Krankheit oder sonstige Gründe) auf absehbare Zeit nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. In seiner Höhe richtet sich das Sozialgeld nach dem Arbeitslosengeld II und beträgt für unter 14-Jährige 60 Prozent und nach Vollendung des 14. Lebensjahres 80 Prozent der Regelleistung. Wie beim Arbeitslosengeld II bestehen auch die Leistungen des Sozialgeldes aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarf. Wie das Arbeitslosengeld II kann auch das Sozialgeld oberhalb gewisser Einkommens- und Vermögensgrenzen gemindert werden. Keinen Anspruch auf Sozialgeld haben nicht erwerbsfähige Personen, wenn sie nicht mit dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben, das Alter von 65 Jahren erreicht haben oder 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Betroffenen haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Sozialhilfe.
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