Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Vermögensbildung

Windows Live® Suchergebnisse

  • VERMOEGENSBILDUNG | Vermoegen, Boerse, Aktien, Rente

    VERMOEGENSBILDUNG - Vermoegen, Boerse, Aktien, Rente ... Bei der ABK Bank gibt es günstige Kredite und Sonderkonditionen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.

  • Warum VermögensBildung?

    Akademie für VermögensBildung. Mehr Wissen führt schneller zum Erfolg! Es gibt Lehrer für fast alles, aber wo lernt man den Umgang mit Geld?

  • Vermögensbildung

    Vermögensbildung ... Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage:

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Vermögensbildung

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Vermögensbildung, die Umwandlung von Einkommen in Vermögen. Im Unterschied zur Vermögensanlage, die eine Umschichtung zwischen verschiedenen Vermögenswerten darstellt, erfolgt bei der Vermögensbildung idealerweise ein Zuwachs des (Geld-, Sach- oder Produktiv-)Vermögens.

Voraussetzung jeder Vermögensbildung ist das Sparen: Ein privater Haushalt verzichtet auf einen Teil der ihm jetzt zur Verfügung stehenden Kaufkraft, um dafür zukünftig eine größere Kaufkraft oder einen sonstigen Nutzen (z. B. Wohneigentum) zu erhalten. Allerdings dient nicht jedes Sparen der Vermögensbildung: Wer Geld für den nächsten Urlaub oder einen Zweitwagen zurücklegt, spart zwar auch, jedoch mit einem konkreten Konsumziel. Vermögensbildung bedeutet dagegen Sparen zugunsten der Schaffung von Vermögenswerten.

2

Ziele der Vermögensbildung

Der Vermögensbildung können sehr unterschiedliche Ziele zugrunde liegen; in jedem Fall wird vorübergehend auf Konsummöglichkeiten verzichtet, um Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen. Ein mögliches Motiv der Vermögensbildung ist die Altersvorsorge (siehe Altersversorgung): Für den Lebensabschnitt, in dem kein Arbeitseinkommen mehr erzielt werden kann, soll in Ergänzung zur gesetzlichen und gegebenenfalls betrieblichen Rente ein Polster geschaffen werden, z. B. in Form einer finanziellen Rücklage, regelmäßiger Einkünfte oder durch mietfreies Wohnen im Eigenheim. Auch die Vorsorge für unvorhergesehene Einkommenseinbußen, etwa durch Jobverlust oder Erwerbsunfähigkeit, gewinnt in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und Kürzungen bei den Sozialleistungen zunehmend an Bedeutung. Über die reine Vorsorge für Notsituationen hinaus bietet ein Vermögen seinem Besitzer eine größere Gestaltungsfreiheit: Er verfügt über mehr Möglichkeiten und kann wichtige Entscheidungen unabhängig vom aktuellen Kontostand treffen.

3

Anlageformen

Grundlegende Vermögensarten sind (1) Geldvermögen wie Bargeld, Bankguthaben, festverzinsliche Wertpapiere, Kapital bildende Lebensversicherungen, (2) Sachvermögen (Haus- und Immobilienbesitz) und (3) Produktivvermögen (Unternehmensbeteiligungen, u. a. Aktien). Bei der Entscheidung für oder gegen einzelne Anlageformen sollten zunächst die Möglichkeiten (Höhe des regelmäßig, z. B. monatlich, einzubringenden Geldbetrages und des bereits vorhandenen Vermögens), die Ziele (z. B. Erwerb eines Eigenheims, Bezug einer monatlichen Zusatzrente oder Besitz eines bestimmten Vermögens zu einem konkreten Zeitpunkt) und die Präferenzen (z. B. Risikobereitschaft, Wunsch nach jederzeitiger Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals) des Anlegers Berücksichtigung finden. Nach den grundlegenden Kriterien Liquidität, Sicherheit und Rentabilität können dann die verschiedenen Anlagemöglichkeiten beurteilt werden.

Geldvermögen besitzt in der Regel den Vorteil großer Sicherheit – ist allerdings vom Wertverlust des Geldes durch Inflation bedroht. Bankguthaben und Bargeld weisen eine hohe Liquidität auf, bieten aber nur eine geringe bzw. gar keine Verzinsung (fehlende Rentabilität). Lebensversicherungen garantieren eine leicht höhere Rentabilität zum Auszahlungstermin, sind aber vorzeitig oft nur unter großen Verlusten aufzulösen (mangelnde Liquidität).

Der Gefahr von Wertverlusten durch Inflation kann durch Investieren in Sach- und Produktivvermögen begegnet werden. Der langfristig oft höheren Rentabilität besonders des Produktivvermögens stehen jedoch andere Nachteile gegenüber: Vor allem Aktien sind mit dem Risiko von Kursverlusten behaftet; eine Streuung des Risikos durch Investieren in mehrere verschiedene Aktien ist möglich, erfordert aber ein beträchtliches Kapital. Beim Sachvermögen stellt sich der Verkauf mitunter als kompliziert dar (mangelnde Liquidität). Beide Anlageformen erfordern zudem eine gewisse Sachkenntnis und sind wegen zum Teil hoher Transaktionskosten für Kleinanleger oft unrentabel. Daher bemühen sich Aktien- und Immobilienfonds darum, das Risiko und die Kosten für Kleinanleger zu reduzieren und ihnen so die Möglichkeit zu geben, auch Sach- und Produktivvermögen in die Vermögensbildung mit einzubeziehen. Eine Wertstabilität können jedoch auch Fonds nicht garantieren.

4

Staatliche Förderung

Um möglichst weiten Bevölkerungskreisen das Ansparen eines Vermögens zu ermöglichen, unterstützt der Staat die Vermögensbildung. Bereits in der Frühzeit der Bundesrepublik wurde in mehreren Vermögensbildungsgesetzen die private Vermögensbildung durch steuerliche Vergünstigungen und Arbeitgeberprämien gefördert. Belegschaftsaktien und so genannte Volksaktien sollten insbesondere auch Arbeitnehmern die Chance eröffnen, am Wachstum des Volksvermögens teilzuhaben. Prominentester Fürsprecher dieser Idee war Ludwig Erhard, „Vater des Wirtschaftswunders” und zweiter deutscher Bundeskanzler.

Heute erfolgt die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern (einschließlich Auszubildenden) nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz von 1989 in der Fassung von 1994. Gefördert werden u. a. vermögenswirksame Leistungen, das sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aufgrund tarif- oder arbeitsvertraglicher Regelungen, die der Vermögensbildung dienen. Für Bausparer gibt es bis zu einer Höhe von 470 Euro eine staatliche Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent (maximal 42,30 Euro). Beteiligungen am Produktivkapital (z. B. Aktienfonds oder Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers) werden bis zu einer Höhe von 400 Euro mit 18 Prozent gefördert (maximal 72 Euro). Ein Arbeitnehmer kann auch beide Förderungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass das zu versteuernde Einkommen 17 900 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 35 800 Euro) nicht übersteigt. Arbeitnehmer können die vermögenswirksamen Leistungen ihres Arbeitgebers auch aus eigenen Mitteln aufstocken, um die maximale Sparzulage zu erhalten.

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft