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Kindersoldaten

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Kindersoldat in AfrikaKindersoldat in Afrika

Kindersoldaten, minderjährige Angehörige regulärer Streitkräfte oder irregulärer bewaffneter Gruppen und Kriegsparteien.

Die Zahl der Kindersoldaten wird auf weltweit mehr als 250 000 geschätzt. Die Mehrzahl der Kindersoldaten nimmt an bewaffneten Auseinandersetzungen teil, vor allem als Mitglieder regulärer Streitkräfte oder paramilitärischer Oppositionsgruppen in Entwicklungsländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas, die von Bürgerkriegen erschüttert werden, z. B. in Sri Lanka, Myanmar, Nepal, Sudan, Uganda, Somalia, Kolumbien und der Demokratischen Republik Kongo. Die Verwendung von leichten Feuerwaffen und Sprengmitteln leistet der Ausbeutung von Kindern als Soldaten Vorschub. Als „weniger wertvolle” Soldaten angesehen, müssen sie häufig besonders gefährliche Aufgaben ausführen, etwa als Späher, Kuriere oder Minenleger. Ein großer Teil der Mädchen (die laut Schätzungen bis zu einem Drittel der Kindersoldaten stellen), aber auch viele Jungen, sind Opfer von Vergewaltigungen und müssen sich als Sexsklaven missbrauchen lassen.

Die meisten Kindersoldaten sind Opfer von Zwangsrekrutierungen oder Erpressungen. Scheinbar melden sich Kinder aber auch freiwillig zum Kampf: Ihre Motive hierfür sind oft Angst, Hunger und Einsamkeit oder das Bedürfnis nach Rache für den Tod von Familienangehörigen. In der Regel werden umso mehr und umso jüngere Kinder rekrutiert, je länger ein bewaffneter Konflikt dauert. Viele Kindersoldaten, besonders in einigen afrikanischen Ländern, sind nicht älter als zehn Jahre.

Wegen der verheerenden Folgen für die beteiligten Kinder und Familien bemühen sich die Staatengemeinschaft und Menschenrechtsorganisationen darum, die Rekrutierung Minderjähriger zu verhindern. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag, der 2003 seine Arbeit aufnahm, verfolgt den Kriegseinsatz von Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen. Das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verbietet die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren; Freiwillige müssen allerdings nur 16 Jahre alt sein. Die bislang mehr als 100 Unterzeichnerstaaten verpflichten sich auch, Jugendliche unter 18 Jahren nicht an Kampfhandlungen teilnehmen zu lassen. Diese Erklärung trat am 12. Februar 2002 in Kraft; seither wird der 12. Februar alljährlich als Internationaler Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten begangen. 2007 verpflichteten sich 58 Staaten auf Betreiben des Kinderhilfswerkes UNICEF in den so genannten Pariser Prinzipien, Kinder in bewaffneten Konflikten besser zu schützen; u. a. verpflichteten sich die Staaten, Kinder vor Rekrutierung zu bewahren, Kindersoldaten zu entwaffnen und wieder in die Zivilgesellschaft einzugliedern sowie die verantwortlichen Kommandeure zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings sind die Prinzipien juristisch nicht bindend, bei Nichtbeachtung sind also keine Sanktionen zu befürchten. Zu einem erkennbaren Rückgang der Zahl der Kindersoldaten trugen jedoch weder Konventionen und Erklärungen noch die Verfolgung durch den ICC bei.

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