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Horst Köhler

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Horst KöhlerHorst Köhler

Horst Köhler (*1943), deutscher Wirtschafts- und Finanzpolitiker, Präsident der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE, 1998-2000), Geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF, 2000-2004). Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland (seit 2004).

Horst Köhler wurde am 22. Februar 1943 in Skierbieszow (Polen) geboren. 1969 schloss er sein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Tübingen mit dem Diplom ab, war anschließend als wissenschaftlicher Assistent am Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung tätig und promovierte 1977 zum Dr. rer. pol. Von 1976 bis 1981 arbeitete er in der Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, wechselte dann für kurze Zeit in die schleswig-holsteinische Staatskanzlei, ehe er 1982 in das Bundeswirtschaftsministerium zurückkehrte, in dem er, wie auch später im Bundesfinanzministerium, leitende Positionen bekleidete. 1981 trat er der CDU bei.

Von 1990 bis 1993 war Köhler Staatssekretär im Bundesfinanzministerium unter Theo Waigel. In dieser Funktion war er maßgeblich an der Lösung der finanztechnischen Fragen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung beteiligt, vertrat Deutschland bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, wirkte an der Gründung der EBWE mit und handelte den deutschen Finanzbeitrag zum 2. Golfkrieg aus. Zudem fungierte er als so genannter Sherpa, d. h. persönlicher Vertreter von Bundeskanzler Helmut Kohl bei den Vorbereitungen zu den vier in diesem Zeitraum stattfindenden Weltwirtschaftsgipfeln.

Von 1993 bis 1998 amtierte Köhler als Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Im September 1998 wechselte er an die Spitze der EBWE; hier gelang es ihm, durch Organisationsreformen und eine neu orientierte Finanzierungspolitik die Bilanzen der Bank, die durch die Russlandkrise und den Sturz des Rubels erheblich ins Wanken geraten waren, wieder zu konsolidieren. Im März 2000 wurde Köhler von den Finanzministern der Europäischen Union einstimmig als Nachfolger des im Februar 2000 nach zwölf Jahren im Amt zurückgetretenen IWF-Direktors Michel Camdessus nominiert; der zuvor von der EU auf Betreiben von Bundeskanzler Gerhard Schröder für den IWF-Chefposten vorgeschlagene Caio Koch-Weser, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, war vor allem von den USA abgelehnt worden. Noch im März 2000 wählte das Exekutivdirektorium des IWF Köhler zum neuen Geschäftsführenden Direktor und Vorsitzenden des Exekutivdirektoriums des IWF; im Mai trat er offiziell sein Amt an. Als vordringliche Aufgaben nannte Köhler die Reform der Institution IWF selbst wie auch der Politik der Organisation, die Verlagerung des Schwerpunktes der IWF-Tätigkeit auf die Krisenverhütung; der von verschiedenen Seiten geäußerten Forderung, den ärmsten Ländern bedingungslos alle Schulden zu erlassen, erteilte er jedoch eine klare Absage.

Im März 2004 nominierten die bürgerlichen Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag, CDU, CSU und FDP, Köhler zu ihrem Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Köhler nahm die Nominierung an und legte sogleich sein Amt beim IWF nieder. Bei der Wahl durch die Bundesversammlung am 23. Mai 2004 setzte sich Köhler schon im ersten Wahlgang knapp mit der absoluten Mehrheit der Stimmen durch; angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung war dieses Ergebnis erwartet worden. In seiner Dankesrede suchte Köhler der vielfach geäußerten Kritik, er konzentriere sich zu sehr auf die Wirtschaftspolitik, entgegenzuwirken, forderte tief greifende Reformen ein, damit Deutschland einen angemessenen Platz in der Welt des 21. Jahrhunderts einnehmen könne, mahnte aber zugleich, dass die Globalisierung auch den Armen zugutekommen müsse. Am 1. Juli 2004 wurde Köhler als Nachfolger von Johannes Rau im Amt des Bundespräsidenten vereidigt.

Vor seiner bis dahin schwersten Entscheidung als Bundespräsident stand Köhler ein Jahr nach seinem Amtsantritt, als Bundeskanzler Schröder am 1. Juli 2005 im Bundestag die Vertrauensfrage stellte mit der klaren Absicht, die Abstimmung zu verlieren, sie tatsächlich verlor und den Bundespräsidenten daraufhin um die Auflösung des Bundestages bat. In einem langen Prozess entschied sich Köhler am Ende dafür – wie vor ihm seine Amtskollegen Gustav Heinemann und Karl Carstens –, den Bundestag aufzulösen, wenngleich die Umstände der Vertrauensfrage verfassungsrechtlich fragwürdig waren. In seiner Begründung für die Auflösung des Bundestages schloss sich Köhler im Wesentlichen der Argumentation Schröders an. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte sowohl die unechte Vertrauensfrage wie Köhlers Entscheidung als verfassungskonform, u. a. mit dem Argument, der Bundespräsident habe die Entscheidung „als politische Leitentscheidung in eigener Verantwortung nach pflichtgemäßem Ermessen” getroffen, und ein Ermessensfehler sei nicht erkennbar.

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