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Windows Live® Suchergebnisse Lomé-AbkommenEnzyklopädieartikel
Lomé-Abkommen, Konventionen von Lomé, handels- und entwicklungspolitische Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bzw. der Europäischen Union (EU) und den AKP-Staaten, den Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik, mit jeweils fünf- bzw. zuletzt zehnjähriger Laufzeit, deren Erstes am 28. Februar 1975 in Lomé (Togo) geschlossen wurde. Bereits in den sechziger Jahren hatte die EWG mit denjenigen Staaten des AKP-Raumes Entwicklungshilfeabkommen geschlossen, zu denen die damaligen EWG-Mitglieder, d. h. vor allem Belgien, Frankreich, Italien und die Niederlande, als ehemalige Kolonialmächte in besonderen Beziehungen standen (Yaoundé-Abkommen von 1963 und 1969). Nach dem Beitritt Großbritanniens zur EWG 1973 erweiterte sich sowohl der Kreis der Entwicklungsländer, zu deren Unterstützung sich die EWG verpflichtet fühlte, als auch der Umfang der wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Das erste Lomé-Abkommen, das Lomé I-Abkommen von 1975 (im April 1976 in Kraft getreten), schloss 46 AKP-Staaten ein, während zuvor nur 18 Länder in den Genuss der besonderen Entwicklungshilfe der EWG gekommen waren, und es schuf einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EWG und diesen Staaten. Die Kernpunkte des Lomé I-Abkommens und Grundlage der folgenden Abkommen waren: der freie Zugang des größten Teils der Waren aus den AKP-Staaten zum EWG-Markt sowie umgekehrt die Meistbegünstigung für Exporte aus der EWG in die AKP-Staaten; die Einführung von Ausgleichszahlungen zur Stabilisierung der (je nach Weltmarktlage schwankenden) Exporterlöse für landwirtschaftliche Grundstoffe durch das STABEX-System; sowie technische und finanzielle Entwicklungshilfe. Im Rahmen des Lomé I-Abkommens flossen drei Milliarden ECU als Entwicklungs- und Investitionshilfe in die AKP-Staaten. Das Lomé II-Abkommen, geschlossen am 31. Oktober 1979 mit nun 58 AKP-Staaten, führte zusätzlich Ausgleichszahlungen für Exporterlöse auch für eine Reihe von Bergbauprodukten ein (MINEX-System) und erhöhte Entwicklungshilfe und Investitionen auf 5,5 Milliarden ECU. Am Lomé III-Abkommen vom 8. Dezember 1984 waren bereits 65 AKP-Staaten beteiligt, und die EWG stellte 8,5 Milliarden ECU zur Verfügung. Das Lomé IV-Abkommen vom 15. Dezember 1989 wurde auf eine zehnjährige Laufzeit verlängert und umfasste zunächst 69 AKP-Staaten; in den Folgejahren schlossen sich noch Eritrea und Südafrika den AKP-Staaten bzw. den Lomé-Abkommen an (Südafrika als vergleichsweise weit entwickeltes Land erhält allerdings keine Entwicklungshilfe aus dem Lomé-Budget). Für die Laufzeit von Lomé IV (1990-2000) stellte die EWG bzw. EU Mittel in Höhe von 26,6 Milliarden ECU bereit. Die Mittel der Lomé-Abkommen entstammen zum größten Teil dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), einem nicht in den EU-Haushalt integrierten Sonderfonds, der sich aus Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten finanziert; einen kleinen Teil der Mittel stellt die Europäische Investitionsbank in Form von Darlehen zur Verfügung. Seit Lomé II baute die EWG kontinuierlich die Einfuhrbeschränkungen für Waren aus den AKP-Ländern ab, so dass unterdessen praktisch alle Waren aus den AKP-Staaten freien Zugang zum EU-Markt haben, mit Ausnahme derjenigen landwirtschaftlichen Produkte, die der EU-Agrarmarktordnung unterliegen. Daneben erhöhte die EWG ihre Investitionen, unterstützte vermehrt den Ausbau kleiner und mittlerer Industriebetriebe, förderte die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung und leistete zunehmend Strukturanpassungshilfen in Bereichen wie Ernährungssicherung, Bevölkerungsentwicklung, Umweltschutz, Bildungswesen, Demokratisierung etc. Seit Lomé IV liegt das Schwergewicht weniger auf der Finanzierung konkreter Einzelprojekte als vielmehr auf der Forcierung umfassenderer Entwicklungsprogramme; zudem trat die Förderung der politischen Entwicklung – z. B. Demokratisierung, Stärkung rechtsstaatlicher Prinzipien, Verpflichtung auf die Einhaltung der Menschenrechte – wesentlich stärker in den Vordergrund. Verstößt ein AKP-Land gegen diese politischen Grundprinzipien, kann seine Teilnahme am Lomé-Abkommen suspendiert werden. Im September 1998 nahmen EU und AKP-Staaten die Verhandlungen über ein Nachfolge-Abkommen für Lomé IV auf. Die Verhandlungen mündeten am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) in der Unterzeichnung eines Partnerschaftsabkommens, das neben der EU und den 71 AKP-Staaten weitere sechs Staaten bzw. Gebiete im Pazifik umfasste, die damit auch in den Kreis der AKP-Staaten aufgenommen wurden. Das neue Abkommen, das so genannte Cotonou-Abkommen, hat eine Laufzeit von 20 Jahren; in seinem Mittelpunkt stehen neben der weiteren Förderung von Wirtschaft und Handel mehr noch als schon in Lomé IV der Auf- und Ausbau und die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte in den AKP-Staaten.
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