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Windows Live® Suchergebnisse Augsburger ReligionsfriedeEnzyklopädieartikel
Augsburger Religionsfriede, Reichsgesetz, das am 25. September 1555 vom Reichstag zu Augsburg zur Beilegung der seit der Reformation entstandenen konfessionellen Konflikte verabschiedet wurde. Die Verhandlungen mit dem Reichstag übernahm für Kaiser Karl V., der sich aus der deutschen Politik weitgehend zurückgezogen hatte, sein Bruder Ferdinand I. Die wichtigsten Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens waren: Den Lutheranern (nicht aber den Reformierten) wurde Frieden und Besitzstand garantiert; den weltlichen Fürsten wurde Religionsfreiheit zugesichert sowie das Recht, über die Religion ihrer Untertanen zu bestimmen (Cuius regio, eius religio), wobei Untertanen, die einen Religionswechsel nicht mitvollziehen wollten, auswandern durften; geistliche Fürsten sollten, wenn sie zur Reformation übertraten, Amt und Territorien verlieren; die Säkularisation von Kirchengut wurde bis zum Passauer Vertrag von 1552 rückwirkend legalisiert, weitere Säkularisationen wurden verboten. Der Augsburger Religionsfriede war zunächst nur als Provisorium gedacht, das bis zum Zustandekommen eines allgemeinen Konzils den Frieden im Reich garantieren sollte; aber nach dem endgültigen Scheitern des Tridentinum 1563 in Fragen der Glaubensspaltung wurde aus dem Provisorium ein Dauergesetz, das im Westfälischen Frieden 1648 bestätigt wurde, bis zum Ende des alten Reiches 1806 bestehen blieb und die konfessionelle Spaltung im Reich festschrieb.
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