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Banken

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Ursprünge des BankwesensUrsprünge des Bankwesens
Artikelgliederung
1

Einleitung

Banken, Unternehmen, die geld- und kreditbezogene Dienstleistungen anbieten.

Die wichtigste volkswirtschaftliche Aufgabe der Banken besteht darin, Gelder von Sparern anzunehmen und Kredite an Unternehmen und Haushalte zur Finanzierung von Investitions- bzw. Konsumgütern zu vergeben. Banken arbeiten weitgehend mit fremdem Geld; für ihre Ertragslage entscheidend ist die Zinsspanne, d. h. die Differenz zwischen den erzielten Sollzinsen und den gezahlten Habenzinsen. Banken verwalten große Teile des Volksvermögens. Zum Schutz der Bankkunden und zur Verhinderung volkswirtschaftlicher Schäden unterliegen sie der staatlichen Bankenaufsicht. Nach deutschem Recht müssen Kreditinstitute zum Betreiben von Bankgeschäften eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) besitzen.

Die wichtigsten Bankgeschäfte sind das Einlagengeschäft (Annahme fremder Gelder als Sicht-, Termin- und Spareinlagen), das Kreditgeschäft (Darlehen und Akzeptkredite), das Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren auf Wertpapierkonten), das Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien und anderen Gewährleistungen) und das Girogeschäft (Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs).

2

Spezial- und Universalbanken

Allgemein kann man Banken in Spezial- und Universalbanken untergliedern. Spezialbanken lassen sich nach dem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in vier Typen einteilen:

  • 1. Notenbanken haben das Recht, Banknoten auszugeben wie in Deutschland die Deutsche Bundesbank, die seit 1999 in das Europäische System der Zentralbanken eingebunden ist (siehe Europäische Zentralbank);
  • 2. Depositenbanken nehmen Sicht- und Termineinlagen an und verzinsen sie;
  • 3. Effektenbanken finanzieren Unternehmungen, geben Anleihen aus und befassen sich mit Gründungen und dem Effektenverkehr (siehe Wertpapierbörse);
  • 4. Hypotheken- und Pfandbriefbanken räumen langfristige Kredite ein und beschaffen sich das dafür notwendige Geld durch die Ausgabe von Pfandbriefen; als Sicherheit dienen ihnen Hypotheken.

Zu den Universalbanken zählen Kreditbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Universalbanken können alle Arten von Bankgeschäften durchführen, mit Ausnahme der Ausgabe von Banknoten sowie des Pfandbrief- und Hypothekengeschäfts.

3

Deutsches Banksystem

Das deutsche Bankensystem gliedert sich in den Zentralbanksektor (Deutsche Bundesbank und Landeszentralbanken) und die Geschäftsbanken. Geschäftsbanken sind: 1. Kreditbanken, 2. Kreditinstitute des Sparkassenwesens, 3. Kreditinstitute des Genossenschaftswesens, 4. Realkreditinstitute, 5. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und 6. Bausparkassen.

3.1

Kreditbanken

Kreditbanken werden nach einer Klassifikation der Deutschen Bundesbank in Großbanken, Regionalbanken, ausländische Banken und kleinere Privatbanken untergliedert. Großbanken, wie die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank, die Dresdner Bank und die Commerzbank, verfügen über Filialnetze, die das gesamte Bundesgebiet umspannen. Sie sind führend im Kreditgeschäft mit der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere mit Großunternehmen) sowie im Emissions- und Auslandsgeschäft. Regionalbanken agieren dagegen vorwiegend regional, und ihre Filialnetze sind in der Regel auf ihre Region begrenzt. Ausländische Banken bzw. deren Zweigstellen in Deutschland wickeln vor allem Export- und Importgeschäfte ab und betreuen die Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen. Kleinere Privatbanken werden häufig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als Kommanditgesellschaft (KG) geführt (siehe Gesellschaftsformen).

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