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  • Der Röhm-Putsch

    1933-39. Der "Röhm-Putsch" Neben den Hakenkreuzfahnen prägten nach der nationalsozialistischen Machtübernahme am 30. Januar 1933 vor allem die braunen Uniformen der ...

  • Biographie: Ernst Röhm, 1887-1934

    Im Zusammenhang mit dem "Röhm-Putsch" werden insgesamt etwa 200 Oppositionelle ermordet, unter ihnen Gregor Strasser, Gustav Ritter von Kahr und General Kurt von Schleicher.

  • Röhm-Putsch – Wikipedia

    Der in der nationalsozialistischen Propaganda verbreitete Begriff Röhm-Putsch war ursprünglich vor allem als Röhm-Revolte bekannt. Der Volksmund sprach auch von der Nacht der ...

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Röhm-Putsch

Enzyklopädieartikel

Röhm-Putsch, nationalsozialistische, propagandistische Bezeichnung für einen angeblichen Putschversuch der SA unter Ernst Röhm, den die nationalsozialistische Führung zum Anlass nahm, die SA-Spitze sowie weitere missliebige Personen durch eine Mordaktion am 30. Juni/1. Juli 1934 auszuschalten. Die nationalsozialistische Propaganda ließ verbreiten, dass Röhm mit der SA einen Putsch gegen Adolf Hitler und seine Regierung plante; damit schuf sich die NS-Führung eine Rechtfertigung für die Ermordung zahlreicher Personen. Angeordnet und geleitet wurde die Aktion von Hitler persönlich; organisiert und ausgeführt wurde sie von der SS, der Gestapo und der Reichswehr. Durch die Ausschaltung der SA, die sich der NSDAP gegenüber zunehmend verselbständigte und eine unabhängige Machtposition anstrebte, suchte Hitler die eigene Macht zu festigen und zugleich die Reichswehr angesichts ihres Konkurrenten SA zu beruhigen.

Röhm wirkte von Anfang an führend am Aufbau der SA mit. Er sah die SA in der Rolle eines militärisch geführten Wehrverbandes, der im nationalsozialistischen Staat gleichberechtigt neben den politischen Führern an der Macht beteiligt sein sollte; für Hitler dagegen war die SA eine der politischen Führung der Partei klar untergeordnete Hilfstruppe. 1925 verließ Röhm aufgrund dieser Differenzen die SA und die NSDAP und ging ins Ausland. 1931 rief ihn Hitler zurück und machte ihn zum Stabschef der SA; Hitler selbst wurde als Oberster SA-Führer sein Vorgesetzter.

Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 strebte Röhm die Vereinigung von SA und Reichswehr zu einem „braunen” Volksheer unter seiner Führung an. Dem widersetzte sich nicht nur die Reichswehr, die einen Zusammenschluss mit der SA strikt ablehnte, sondern auch Hitler, der nach wie vor nicht gewillt war, Röhm und der SA eine derartige Machtposition in Militär und Staat einzuräumen, außerdem die Führung der Reichswehr, auf die er zur Verwirklichung seiner Aufrüstungspläne angewiesen war, seiner Unterstützung versichern wollte.

Hitler war wohl seit dem Frühjahr 1934 entschlossen, gegen Röhm und die SA vorzugehen; bekräftigt wurde er in seinem Entschluss sowohl von innerparteilichen Gegnern Röhms, u. a. von Hermann Göring, dem SS-Führer Heinrich Himmler, Rudolf Heß und dem SD-Chef Reinhard Heydrich, der das Putsch-Gerücht in die Welt setzte, als auch von hohen Reichswehr-Offizieren wie z. B. Werner von Blomberg, Werner von Fritsch und Ludwig Beck.

In Reaktion auf die Putsch-Gerüchte beurlaubte Röhm nach Rücksprache mit Hitler die gesamte SA ab dem 1. Juni für einen Monat; er selbst zog sich mit einigen hohen SA-Offizieren nach Bad Wiessee zurück. Am 30. Juni wurden Röhm und seine Begleiter dort in Anwesenheit Hitlers verhaftet; am selben Tag wurden in Bad Wiessee und andernorts zahlreiche SA-Funktionäre ermordet, Röhm selbst wurde am 1. Juli erschossen. Zugleich wurden im gesamten Reich politische Gegner verhaftet und ermordet, u. a. der ehemalige Reichskanzler Kurt von Schleicher, Gustav von Kahr und der ehemalige Reichsorganisationsleiter der NSDAP, Gregor Strasser.

Laut offizieller nationalsozialistischer Zählung wurden in Folge des so genannten Röhm-Putsches 77 Personen hingerichtet; ein in Frankreich veröffentlichtes Papier dagegen beziffert die Ermordeten auf 401, wovon 116 Personen namentlich genannt werden.

Unmittelbar nach der Mordaktion, am 3. Juli 1934, erließ Hitler das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr. Es lautet: „Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.”

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