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Nichtregierungsorganisation

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1

Einleitung

Nichtregierungsorganisation (NRO, gebräuchlichere Abkürzung: NGO, von englisch Non-governmental Organization), Bezeichnung für private, staats-, partei- und wirtschaftsunabhängige Vereinigungen, die sich der Bewältigung bestimmter einzelner sozialer, wirtschaftlicher, kultureller oder anderer politischer Probleme (single issues) widmen und dabei keine eigenen wirtschaftlichen oder machtpolitischen Interessen verfolgen.

Im engeren Sinne sind NGOs Organisationen, die sich auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene in verschiedenen Bereichen für eine friedliche und humane Entwicklung engagieren (Gemeinwohlorientierung). In ihrer Größe und ihren Tätigkeitsfeldern unterscheiden sich NGOs erheblich. Manche bestehen nur aus wenigen Personen oder Gruppen, andere zählen Zehntausende von Mitgliedern und haben zahlreiche hauptamtliche Mitarbeiter.

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Arbeitsgebiete und Arbeitsformen

Als uneigennützige (Non-Profit-)Selbstorganisationen verfügen NGOs weder über staatliche Machtinstrumente noch in der Regel über nennenswerte wirtschaftliche und finanzielle Eigenmittel. Ihre besondere Stellung verdanken sie ihrer Unabhängigkeit, ihrer Sachkompetenz und ihrem hohen Ansehen.

Zu den wichtigsten Betätigungsfeldern der NGOs zählen

Gemäß den Zielen, die sich die NGOs setzen, und den Bedingungen, die sie für die Umsetzung ihrer Strategie vorfinden, sind die Aktionsformen von NGOs vielfältig und reichen von spektakulären Protestformen (z. B. Greenpeace) über vornehmlich publizistische Aktivitäten (z. B. Reporter ohne Grenzen) bis hin zur öffentlich finanzierten Projektarbeit vor Ort (z. B. Entwicklungshilfeorganisationen). Kennzeichnend sind dabei vor allem:

  • die aktive, oft auch führende Teilnahme an der sozialen Bewegung, aus der viele NGOs entwachsen, häufig auch in Form von Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, die spektakuläre Formen annehmen können (z. B. Greenpeace, attac);
  • die Mitwirkung (Lobbying) an internationalen Konferenzen, z. B. den Sonderkonferenzen der Vereinten Nationen;
  • die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen, Regierungen und Behörden, einschließlich der teilweisen oder ganz eigenverantwortlichen Durchführung von Projekten.

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Entstehungsbedingungen

NGOs als Akteure der internationalen Zivilgesellschaft (neben den Staaten, Staatenorganisationen und multinationalen Konzernen) gibt es schon lange: Das Komitee der Fünf, Vorläufer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), wurde 1863 gegründet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es weniger als 200 registrierte internationale NGOs, darunter auch Gruppen der pazifistischen Bewegung und Selbsthilfeorganisationen der Arbeiterbewegung. Heute existieren viele tausend solcher Organisationen. Als Ursachen für die insbesondere seit etwa 1990 steigende Zahl und wachsende Bedeutung von internationalen NGOs (auch International Non-governmental Organizations, INGOs) lassen sich benennen:

  • Eine Tendenz zur Entideologisierung der Politik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, die eine internationale, nicht staatlich bevormundete Zusammenarbeit auf zahlreichen Gebieten erleichterte. Während traditionelle soziale Bewegungen an Bedeutung verloren, entstanden neue, die ohne ideologische Abgrenzung zu einzelnen gesellschaftlichen Problemfeldern Politikstrategien im gesamten Spektrum von aktivem Widerstand und außerparlamentarischer Opposition bis zur Kooperation und Mitgestaltung entwickelten.
  • Der dynamische Globalisierungsprozess, in dem sich politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Probleme internationalisieren oder neu entfalten, die von einzelnen Staaten nicht mehr erfolgreich bewältigt werden können; die Handlungsspielräume der Staatengemeinschaft wie der Vereinten Nationen bleiben durch die nationalstaatliche Souveränität jedoch begrenzt.
  • Demokratiedefizite bedeutender supranationaler Organisationen wie des Internationalen Währungsfonds und der Welthandelsorganisation, die mit ihren Entscheidungen von globaler Tragweite (gleichermaßen wie die multinationaler Konzerne mit ihren weltumspannenden Marktstrategien) das Entstehen internationaler oppositioneller Ein-Punkt-Bewegungen begünstigen.
  • Probleme, bei denen sich staatsbürokratische Methoden als unzulänglich erweisen, z. B. häufig in der Entwicklungshilfe, bei der Krankheits- und Armutsbekämpfung und im Umweltschutz. NGOs können eher in der Lage sein, Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die auf die Kooperation aller Betroffenen im staatlichen und nichtstaatlichen Bereich setzen und die Vermittlung verschiedener politischer Ebenen leisten, z. B. lokaler, staatlicher und internationaler. Mit diesem Ziel werden auch Organisationen tätig, die unterschiedlich eng von Regierungsstellen abhängig sind (GRINGOs: Government Run/Inspired NGOs bzw. QUANGOs: Quasi NGOs).

Bei den Vereinten Nationen sind auf der Basis von Artikel 71 der UN-Charta und der Resolution 1996/31 des Wirtschafts- und Sozialrats rund 1 500 NGOs mit unterschiedlichem Berater- bzw. Listenstatus mit dem Recht akkreditiert, sich durch Stellungnahmen oder Beobachter an der Arbeit der Vereinten Nationen zu beteiligen. Etwa 400 NGOs sind mit Konsultativstatus beim Europarat akkreditiert; Grundlage hierfür ist die 1991 in Kraft getretene Europäische Konvention zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit von NGOs. Auf ähnlicher Grundlage arbeiten auch andere multilaterale Körperschaften wie die Europäische Union (EU) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit NGOs zusammen.

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Diskussion

Als Repräsentanten der allgemeinen Öffentlichkeit und aktive Mitgestalter von Politik spielen NGOs inzwischen eine wichtige Rolle. Mit ihrer Basis- und Zielgruppennähe, verbunden mit Sachkompetenz und moralischer Integrität, gelten sie vielfach als Hoffnungsträger für die Weiterentwicklung der partizipativen Demokratie. Zugleich stehen sie selbst vor einem Legitimationsproblem, das zunimmt, je mehr politischen Einfluss sie gewinnen. Sie setzen sich dem Vorwurf des Demokratiedefizits aus, wenn sie als letztlich private Institutionen mit freier Mitgliedschaft quasi-offizielle Funktionen übernehmen, ohne dass ihre Vertreter hierfür vom Wähler im parlamentarisch-demokratischen Verfahren bestätigt wurden. Außer ihren Mitgliedern sind sie der Allgemeinheit für ihre Arbeit keine Rechenschaft schuldig.

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