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Windows Live® Suchergebnisse ZentralbankEnzyklopädieartikel
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Zentralbank, Institution zur Überwachung des Bankgewerbes und Steuerung der Geld- und Währungspolitik.
Im Allgemeinen arbeitet eine Zentralbank in folgenden Bereichen: (1) Sie ist die Bank des Staates, d. h., hier werden Staatseinnahmen eingezahlt, und über sie werden Staatsausgaben ausgezahlt. Die Zentralbank bewahrt außerdem die nationalen Reserven an Gold und Devisen auf und übernimmt bei Staatsverschuldung z. B. die Ausgabe von Staatsanleihen. (2) Als Notenbank gibt sie die Währung aus und ist verantwortlich für die Geldmengenpolitik und damit die Geldwertstabilität. (3) Auf gesetzlicher Grundlage überwacht die Zentralbank das nationale Bankenwesen. (4) Sie ist die „Bank der Banken”, d. h. die letzte Refinanzierungsquelle der Geschäftsbanken, und nimmt als solche Einfluss auf deren Geldschöpfung und damit auf die Kreditversorgung der Wirtschaft (siehe Leitzinsen). (5) Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist der Ausgleich der Zahlungsbilanz. (6) Im internationalen Rahmen kaufen Zentralbanken unterbewertete Währungen auf, oder sie mindern durch Verkauf den Kurs hoch bewerteter Währungen. Zur Förderung der Kooperation unter den nationalen Zentralbanken wurde 1930 die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich gegründet.
Alle Zentralbanken arbeiten nach finanzpolitischen Maßgaben des Staates, auf die sie ihrerseits Einfluss nehmen. Ihre Befugnisse und der Grad ihrer Unabhängigkeit von den jeweiligen Regierungen sind unterschiedlich. So genoss die Deutsche Bundesbank bis 1998 eine größere Unabhängigkeit als etwa die Bank von England in Großbritannien. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist ebenfalls von Weisungen der nationalen Regierungen der Eurozone sowie der Organe der Europäischen Union unabhängig. Der Rechtsstatus der Zentralbank entscheidet u. a. darüber, inwieweit sie durch Staatsverschuldung ausgelöste inflationäre Tendenzen (siehe Inflation und Deflation) bekämpfen kann. In den meisten Staaten gibt es eine nationale Zentralbank. Die Länder des ehemaligen Französisch-Westafrika teilen sich eine gemeinsame Zentralbank (Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten). Die Vereinigten Staaten haben ein aus zwölf Regionalbanken bestehendes Zentralbanksystem (Federal Reserve System, FSR).
Die nationalen Zentralbanken in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gehören seit 1999 dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) an. Wichtige Funktionen haben sie an die Europäische Zentralbank (EZB) abgetreten. So hat diese allein das Recht, Banknoten auszugeben, und ist für die Geldpolitik zuständig; für die Umsetzung der EZB-Beschlüsse in den Teilnehmerländern sind die nationalen Zentralbanken verantwortlich. Die Deutsche Bundesbank in Deutschland z. B. ist nach wie vor Bank der Banken (Refinanzierung) und des Staates, verwaltet die Währungsreserven und ist in die Bankenaufsicht eingeschaltet.
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