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Kollektive Sicherheit

Enzyklopädieartikel

Kollektive Sicherheit, politische Strukturen zur Friedenssicherung. Zur Erreichung der kollektiven Sicherheit sollen der Krieg als Mittel der Konfliktlösung ausgeschaltet, internationale Streitfragen friedlich gelöst, Abrüstung vorangetrieben sowie wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit gefördert werden. Nach dem 1. Weltkrieg verfolgte der Völkerbund vergeblich das Ziel der kollektiven Sicherheit (gemeinsames Vorgehen der Mitgliedsstaaten gegen Gewalt anwendende Staaten). 1945 nahmen die Vereinten Nationen (UN) diese Bemühungen wieder auf. Infolge des Kalten Krieges zwischen den Weltmächten USA und Sowjetunion mit ihren jeweiligen Verbündeten wurde das umstrittene Konzept der regional begrenzten „kollektiven Verteidigung” durch die Gründung entsprechender Bündnisse eingeführt: NATO (1949), Warschauer Pakt (1955). Bemühungen der beiden Supermächte um die kollektive Sicherheit führten in den siebziger Jahren zur „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa” und ihren Nachfolgekonferenzen.

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