SelbstbestimmungsrechtEnzyklopädieartikel
Selbstbestimmungsrecht, im Verfassungsrecht Deutschlands Bezeichnung für das Recht des Einzelnen auf freie und eigenverantwortliche Gestaltung der eigenen Angelegenheiten (Artikel 2 Grundgesetz). Im völkerrechtlichen Sinne beinhaltet das Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht der Staaten, dass alle Völker und Nationen ihren politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Status frei bestimmen können. Der Begriff wurde u. a. auch von der sozialistischen Arbeiterbewegung aufgegriffen und fand Eingang in Wladimir Lenins Werk „Über das Recht der Nationen auf Selbstbestimmung”. In der Satzung der UNO (Artikel 1 und 55) wurde der „Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker” festgeschrieben und anschließend in der Schlussakte von Helsinki (1975) auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (siehe KSZE) nochmals bekräftigt.
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