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AusbeutungEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Ursprüngliche Bedeutungen des Begriffs; Bedeutung in der Marx’schen Theorie; Erscheinungsformen; Gesetzliche Regelungen
Seit dem 19. Jahrhundert versucht man der Ausbeutung durch staatliche Reglementierungen Grenzen zu setzen. Beginnend mit der englischen Fabrikgesetzgebung entstanden im Laufe der Zeit zumindest in den Industriestaaten umfangreiche Bestimmungen des Arbeits-, Miet-, Umweltschutz- und Strafrechts, die allesamt zum Ziel haben, extreme Formen der Ausbeutung zu verhindern. Die zugehörigen Gesetze sind über die verschiedensten Rechtskodizes verteilt. Eine Sonderstellung nimmt das Wettbewerbsrecht ein, dessen Inhalt der Schutz von Markenprodukten vor Nachahmung oder Verwässerung ist. In der Praxis lassen sich die Bestimmungen über den Unlauteren Wettbewerb (UWG) zumeist durch kleine Veränderungen umgehen. Was die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen betrifft, so kommen neben vorbeugenden Regelungen aus dem Arbeitsrecht und dem Gesetz zum Schutz der Jugend vor allem Gesetze über die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) oder den Wucher (§ 302a StGB) zum Tragen. Die Schwäche eines anderen auszunutzen, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist danach theoretisch strafbar. Die Globalisierung trägt allerdings dazu bei, einschränkende Gesetze zu umgehen. Internationale Konzerne sind in der Lage, große Teile ihrer Produktion in Länder mit geringeren Auflagen auszulagern, Unternehmen können Arbeitsschutzbestimmungen durch den Einsatz von Subunternehmern umgehen.
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