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Windows Live® Suchergebnisse KlitorisbeschneidungEnzyklopädieartikel
Klitorisbeschneidung, vor allem in muslimischen Ländern praktizierte Form der Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane aus religiösen oder rituellen Gründen, häufig als Teil eines Initiationsritus. Bei der Klitorisbeschneidung werden Teile der Klitoris sowie der großen und der kleinen Schamlippen operativ entfernt. Manchmal wird auch eine Infibulation vorgenommen, d. h., die Schamlippen werden bis auf eine kleine Öffnung zugenäht, durch die Urin und Menstruationsblut abfließen können. Die Klitoris ist äußerst empfindlich und spielt eine sehr wichtige Rolle bei der sexuellen Erregung der Frau. Daher hat die Klitorisbeschneidung neben religiösen oder rituellen Gründen auch die Funktion, sexuelle Wünsche der Frau und damit auch außerehelichen Geschlechtsverkehr auszuschalten und die Frau in Passivität zu halten. Geschlechtsverkehr und Entbindung sind für beschnittene Frauen sehr schmerzhaft, die Beschneidung ist zudem mit verschiedenen medizinischen Risiken verbunden: Die Operationen werden oft unter unhygienischen Bedingungen von unqualifizierten Hebammen durchgeführt, und die Patientinnen laufen Gefahr, sich z. B. mit Tetanus zu infizieren. Die Infibulation kann einen Stau der Menstruationsflüssigkeit nach sich ziehen. Häufig führt die Operation zum Tod der Patientin. Klitorisbeschneidungen werden nach Angaben des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) noch heute allein in Afrika in 28 Ländern, außerdem in manchen Ländern des Nahen Ostens und Asiens praktiziert. In Afrika leben laut UNICEF 100 bis 130 Millionen Mädchen und Frauen, die Opfer einer Beschneidung wurden; zwei Millionen Mädchen sind hier jährlich der Gefahr einer Genitalverstümmelung ausgesetzt. Zu den wenigen Maßnahmen, die weltweit gegen die Klitorisbeschneidung unternommen werden, gehören Aufklärungskampagnen der Weltgesundheitsorganisation sowie der Vereinten Nationen sowie ein 2005 in Spanien erlassenes Gesetz, wonach eine Klitorisbeschneidung dort auch dann mit bis zu zwölf Jahren Haft bestraft werden kann, wenn die Verstümmelung bei einem Auslandsaufenthalt durchgeführt wurde. In Deutschland wird eine Klitorisbeschneidung rechtlich als schwere bzw. gefährliche Körperverletzung geahndet. Im 19. Jahrhundert wurden in Europa unter fadenscheinigen psychiatrischen Indikationen, etwa an „hysterischen” Frauen, Klitorisbeschneidungen vorgenommen. Der deutsche Menschenrechtsaktivist und Abenteuerreisende Rüdiger Nehberg initiierte eine Ende 2006 in Kairo durchgeführte Konferenz gegen Klitorisbeschneidungen, an der hohe muslimische Würdenträger teilnahmen. Die Konferenz gipfelte in einer Fatwa, einer verbindlichen islamischen Rechtsauskunft, der zufolge Klitorisbeschneidungen nicht durch den Koran gedeckt sind und eine „strafbare Aggression gegen das Menschengeschlecht” darstellen. Diese Fatwa gilt als Meilenstein bei der Bekämpfung der Genitalverstümmelung.
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