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Marktwirtschaft

Enzyklopädieartikel

Marktwirtschaft, auch freie Verkehrswirtschaft, Wirtschaftsordnung, in der arbeitsteilig erzeugte Güter und Dienstleistungen ohne staatliche Eingriffe, d. h. selbstregulierend im freien Wettbewerb nach den Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage getauscht werden.

Im Gegensatz zur Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) werden in der Marktwirtschaft zur Überwindung von Knappheiten individuelle Lösungen auf der Grundlage von dezentral getroffenen Entscheidungen angestrebt. Idealtypisch erfolgt dies auf dem „freien Markt” unter den Bedingungen „vollkommener Konkurrenz” durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Hier schlagen sich Knappheiten, die das Resultat individueller Bedürfnisse im Verhältnis zu den zu ihrer Befriedigung verfügbaren Mitteln sind, in Preisen nieder, die die Angebots- und Nachfrageströme regulieren. Preise auf dem „freien Markt” dienen folglich als Knappheitsmaße, und Preisbewegungen zeigen unter sonst gleichen Bedingungen Veränderungen des Grades der Sättigung mit Gütern und Dienstleistungen an.

Die Grundpfeiler einer Marktwirtschaft sind die rechtsstaatlichen Prinzipien der Vertragsfreiheit, der Gewerbefreiheit und des Privateigentums. In einer Marktwirtschaft herrscht im Hinblick auf Konsum und Produktion Wahlfreiheit. Unternehmen und Haushalte nutzen die Informationen, die ihnen die Preise über die aktuellen und zu erwartenden Knappheiten liefern, als Entscheidungshilfen bei der Planung von Produktion und Verbrauch.

Verfechter des Wirtschaftsliberalismus sehen die Freiheit des Einzelnen einzig und allein unter den Bedingungen vollkommener Konkurrenz auf freien Märkten gewährleistet. Sie preisen die Entfaltung der spontanen Kräfte und die Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung durch eine ungehinderte Verfolgung des Eigeninteresses sowie die Chance, den größtmöglichen Nutzen aus dem eigenen Handeln zu ziehen. Adam Smith, der Begründer der klassischen Nationalökonomie, wollte die Marktwirtschaft zum konstituierenden Ordnungsprinzip des menschlichen Lebens erheben. In seinem 1776 erschienenen Werk An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations erklärte er Eigennutz, Gewinnstreben, Privateigentum und Konkurrenz zu unabdingbaren Voraussetzungen für die allgemeine Wohlfahrt einer Gesellschaft. Er propagierte den uneingeschränkten Freihandel, wandte sich gegen Eingriffe des Staates in das Wirtschaftsgeschehen und baute ganz auf die selbstregulierende Kraft der „unsichtbaren Hand” des Wettbewerbs.

Wohin das vollkommen freie Spiel der Kräfte führen kann, zeigte sich spätestens in der Frühphase der Industrialisierung. Das ungehemmte Gewinnstreben der Kapitalisten führte zu tief greifenden sozialen Verwerfungen und zur Monopolisierung der Märkte und damit zu Entwicklungen, die den Fortbestand der marktwirtschaftlichen Ordnung ernsthaft gefährdeten. Abhilfe versprachen alternative Konzepte einer gelenkten Marktwirtschaft, die dem Staat mehr oder minder weitreichende korrigierende Eingriffe zugestehen, um unerwünschte Ergebnisse kapitalistischen Wirtschaftens zu kompensieren oder zu verhindern.

Als Erfolgsmodell erwies sich dabei vor allem die Soziale Marktwirtschaft, die in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt ist. Sie verpflichtet den Staat, die Sozialverträglichkeit des Kapitalismus durch soziale Schutzgesetze und durch Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs sicherzustellen, und ist im Übrigen vom Gedankengut des Ordoliberalismus (siehe Neoliberalismus) geprägt. Dessen Hauptvertreter, der deutsche Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken, betrachtete die politische Ordnung einer Gesellschaft als Ausdruck der vorherrschenden Wirtschaftsordnung. Da er Freiheit ohne freie wirtschaftliche Betätigung für undenkbar hielt, kam für ihn ausschließlich eine marktwirtschaftliche Verfassung auf der Basis der vollkommenen Konkurrenz in Betracht. Sie durchzusetzen und vor Bestrebungen zur Monopolisierung, Zentralisierung und Bürokratisierung zu schützen, machte Eucken zur obersten Pflicht einer gemeinwohlorientierten Politik.

In Reinform kommt die Marktwirtschaft ebenso wenig vor wie die Planwirtschaft. Tatsächlich liegt in allen Fällen eine Mischung aus Elementen beider Wirtschaftsverfassungen vor. Auch in einer Marktwirtschaft nimmt der Staat in vielfältiger Weise Einfluss auf die Produktion und die Preisbildung, beispielsweise durch Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer, der Verbraucher, der Umwelt und des Wettbewerbs, durch die finanzielle Begünstigung bestimmter Branchen oder aber durch eigene wirtschaftliche Tätigkeit (Steuern, öffentliche Ausgaben, Konjunkturpolitik). Je weiter der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft reicht, desto mehr tendiert eine Wirtschaftsordnung zur Planwirtschaft, allerdings ohne dass der Staat zwangsläufig in Form von Produktionsgeboten oder der zentralen Zuteilung von Ressourcen in die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Bürger eingreift.

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