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Artikelgliederung
Einleitung; Formen: Einkammer- und Zweikammersystem; Funktion und Rechte des Parlaments; Gremien und Arbeitsweise des Parlaments; Die Rolle der Parteien im Parlament
Parlament (englisch parliament, aus mittellateinisch parlamentum, und altfranzösisch parlement: Unterredung), repräsentative Versammlung, im modernen Staatsrecht die Volksvertretung, die in der Geschichte des Parlamentarismus in verschiedener Form und mit unterschiedlichem Gewicht Anteil an der politischen Macht gewann. In Demokratien setzt sich das Parlament aus frei und geheim gewählten Abgeordneten zusammen, gilt daher als institutioneller Ausdruck der Volkssouveränität und ist maßgeblich für die Gesetzgebung (Legislative) und die Kontrolle der Regierung (Exekutive) zuständig. In nicht freiheitlichen Regierungssystemen mit scheindemokratischen Verfassungen wird das Parlament in der Regel nicht frei gewählt, seine Abgeordneten vertreten im Wesentlichen nur die herrschenden gesellschaftlichen Kräfte und sind in ihren Rechten substantiell eingeschränkt.
Historisch haben sich zwei Arten von Parlamenten herausgebildet: Im Einkammersystem verfügt eine Kammer oder ein „Haus” über sämtliche parlamentarischen Kompetenzen (z. B. das Folketing in Dänemark, Storting in Norwegen, Reichstag in Finnland und Schweden); im Zweikammersystem verteilen sie sich auf zwei Institutionen. Die erste Kammer ist oft ein Relikt des früheren Ständestaates (z. B. das britische Oberhaus) oder verkörpert das Prinzip des Föderalismus (z. B. der von den Landesregierungen besetzte Bundesrat in Deutschland und der von den Landtagen gewählte Bundesrat in Österreich). Sie ist, zumal nicht oder nur indirekt gewählt, meist mit minderen Rechten ausgestattet (Ausnahmen: der Senat in den USA – siehe Kongress der Vereinigten Staaten – und der Ständerat in der Schweiz, deren Mitglieder in den Bundesstaaten bzw. Kantonen direkt gewählt werden). Die zweite Kammer ist aus allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen und nimmt als Verkörperung des demokratischen Prinzips heute in der Regel die wesentlichen parlamentarischen Funktionen wahr: so z. B. das Unterhaus in Großbritannien, der Bundestag in Deutschland, die Nationalversammlung in Frankreich, das Abgeordnetenhaus in Italien, der Nationalrat in Österreich und in der Schweiz, das Repräsentantenhaus in den USA.
Das parlamentarische Regierungssystem orientiert sich an dem von John Locke entworfenen Leitbild der Volkssouveränität. Danach muss alle politische Herrschaftsausübung in einer ununterbrochenen demokratischen Legitimationskette auf das Volk zurückführbar sein; das Parlament kontrolliert die gesellschaftlich-staatliche Ordnung. Als wichtigste, durch die Verfassung garantierte Hoheitsrechte stehen dem Parlament die Gesetzgebungskompetenz, die Berufung und Abberufung der Regierung bzw. des Regierungschefs, die Bereitstellung der Finanzmittel für deren Arbeit durch die Genehmigung des Haushalts sowie die Kontrolle der Exekutive zu. Im Gegenzug kann der Regierungschef unter bestimmten Voraussetzungen die Auflösung des Parlaments erzwingen und Neuwahlen veranlassen. In der Verfassungswirklichkeit arbeiten die Regierung und die sie tragende Mehrheit des Parlaments in der Regel eng zusammen. Gegenspieler der Regierung ist die als Opposition auftretende Minderheit. Dem parlamentarischen Regierungssystem sind die meisten demokratischen Staaten, darunter auch die meisten europäischen, zuzuordnen
Das präsidiale Regierungssystem, wie es modellhaft in den USA praktiziert wird, unterscheidet sich vom parlamentarischen vor allem durch die verfassungsrechtlich nahezu gleichrangige Stellung von Präsident, der zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef ist, und Parlament. Sie ergibt sich durch die Legitimation des Präsidenten aus der – durch Wahlmänner vermittelten, aber faktisch direkten – Wahl durch das Volk. Der vom Präsidenten getrennt gewählte Kongress kann den Präsidenten nicht aus politischen Gründen stürzen, wie es im parlamentarischen System bei veränderten Mehrheiten die Regel ist. Der Präsident und die Mitglieder seiner Regierung dürfen nicht dem Kongress angehören – mit Ausnahme des Vizepräsidenten, der qua Amt gleichzeitig Vorsitzender des Senats ist. Das französische Regierungssystem der Fünften Republik stellt eine Mischform zwischen präsidialer und parlamentarischer Demokratie dar. In ihr hat ein starker, direkt gewählter und vom Parlament weitgehend unabhängiger Präsident besondere Befugnisse gegenüber der Regierung. Da diese jedoch von der Nationalversammlung gewählt wird, kann es zur Cohabitation politischer Gegner in der Staatsführung kommen.
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