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Genossenschaften

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Genossenschaften, Gesellschaften, die den Zweck verfolgen, die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Die Anzahl der Mitglieder (Genossen) ist grundsätzlich unbegrenzt.

2

Begriff und Geschichte

Der Begriff Genossenschaft bezeichnet ursprünglich die Verbindung, Gemeinschaft, Gesellschaft oder Gesamtheit von Standesgenossen und geht aus der bäuerlichen Genoßschaft oder Eidgenoßschaft hervor. Genosse ist der Gefährte, der Gleichgesinnte oder der standesmäßig Gleichgestellte. In dieser Form existiert der Begriff seit dem 8. Jahrhundert.

Die Genossenschaft war also nicht von Beginn an eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft, sondern bezog sich auf die gesamte Lebensführung. Erst mit den wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichten des 19. Jahrhunderts entwickelte sich der Gedanke des Zusammenschlusses zahlreicher kleiner, in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und sozialen Lage ohnmächtiger Individuen gegen die den Markt beherrschenden Großunternehmen. Die ersten Genossenschaften in diesem Sinn entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts zur Bekämpfung der sozialen Not der ländlichen Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, der Handwerker und der Arbeiter. Die klassische Genossenschaftsbewegung stand im Zeichen des gegen die kapitalistisch-profitorientierte Ausbeutung gerichteten Bedarfsdeckungsprinzips.

Genossenschaften entwickelten sich aus den unterschiedlichsten Bedürfnisstrukturen, und die Vordenker der Genossenschaftsidee kamen aus den verschiedensten ideologischen Richtungen. Einer der theoretischen Wegbereiter war Victor Aimé Huber (1800-1861), der die Gründung von Verbraucher-, Siedlungs- und Baugenossenschaften propagierte. Hermann Schulze-Delitzsch trat für das Selbsthilfeprinzip ein und lehnte staatliche Hilfe strikt ab; er gründete die ersten Verbindungen der Tischler und Schuhmacher. Einer der heute noch bekanntesten Namen ist Friedrich Wilhelm Raiffeisen, Bürgermeister aus dem Westerwald und Gründer zahlreicher Wohltätigkeitsvereine, die als Vorläufer der ländlichen Genossenschaftsbewegung gelten. Bahnbrechend war dabei seine Gründung des ersten Darlehenskassen-Vereins 1862 in Anhausen. Sein 1866 veröffentlichtes Modell löste eine Welle von Gründungen aus, die Raiffeisenbanken als ländliche Kreditgenossenschaften sind bis heute existent. 1972 kam es zum Zusammenschluss der großen Genossenschaftsbanken im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Auf Seiten der Arbeiterbewegung war es Ferdinand Lassalle, der durch den Aufbau von „Produktivassoziationen” versuchte, neue Kooperations- und Verteilungsformen zu entwickeln, die zur Überwindung der sozialen Spannungen und Ungleichheiten des Kapitalismus führen sollten. In diese Richtung tendierten auch die „staatsgeschützten Genossenschaftswerkstätten” des Franzosen Louis Blanc und die „Phalancen” des utopischen Frühsozialisten Charles Fourier. Ihre Ideale waren die Überwindung der Arbeitsteilung, der volle Genuss der Arbeitsprodukte für den Arbeiter, der Abbau von Fremdbestimmung im Arbeitsprozess und die Aufhebung der sozialen Gegensätze. Die Ideen des Engländers Robert Owen führten 1844 zur Gründung der ersten Konsumgenossenschaft in Rochdale bei Manchester.

In den realsozialistischen Ländern wurden Landwirtschaft und Handwerk zumindest theoretisch in Produktionsgenossenschaften organisiert. Vom Gedanken der Aufhebung von Arbeitsteilung und Herrschaft blieb dabei allerdings wenig übrig. Auch die jüdische Kibbuzbewegung übernahm die Grundideen des sozialistischen Genossenschaftsgedankens, verlor jedoch mit der Konsolidierung des israelischen Staates zunehmend an Bedeutung.

Von den sozialen Intentionen der Genossenschaftsbewegung ist wenig übrig geblieben. Moderne Genossenschaften verhalten sich heute zumeist wie alle anderen Wirtschaftssubjekte. Im Lauf des 20. Jahrhunderts war vor allem eine Tendenz zu großen Zusammenschlüssen festzustellen. Schon vor dem 2. Weltkrieg wurden vier große Sparten zu Spitzenverbänden vereinigt: Gewerbliche, ländliche, Wohnungsbau- und Konsumgesellschaften gründeten jeweils ihre eigenen Zentralinstitutionen.

3

Die verschiedenen Genossenschaftsformen

3.1

Beschaffungsgenossenschaften

Zu den Beschaffungsgenossenschaften gehören so verschiedene Formen wie die Bezugsgenossenschaften der Handwerker, die Einkaufsgenossenschaften des Handels, die Bezugsgenossenschaften der Landwirte, die Verkehrsgenossenschaften und die Konsum- oder Verbrauchergenossenschaften. Zu den großen Einkaufsgenossenschaften in Deutschland gehören EDEKA und Rewe, die als Zusammenschlüsse selbständiger Einzelhändler entstanden. Die Verbrauchergenossenschaften, ursprünglich zum Zweck des verbilligten Großeinkaufs gebildet, dehnten ihre Inhalte im Lauf der Zeit auf die verschiedensten Arten von Waren aus, zum Teil auch mit angeschlossener Eigenproduktion. Der Bezug der Güter ist längst nicht mehr ausschließlich auf Mitglieder beschränkt. Ihr größter Dachverband ist in Deutschland die Co op AG.

3.2

Absatzgenossenschaften

Zu den Absatzgenossenschaften werden die Handwerkergenossenschaften, die landwirtschaftlichen Absatzgenossenschaften und die Produktionsgenossenschaften gerechnet. Produktionsgenossenschaften sind heute zumeist mit der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen beschäftigt, wie etwa die Brauereigenossenschaften von Gastwirten oder die landwirtschaftlichen Molkereigenossenschaften. Zu den ländlichen Verwertungsgenossenschaften gehören z. B. die Winzergenossenschaften.

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