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WehrmachtEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Befehlsstruktur; Wehrmacht und NS-Staat; Juristische und historische Aufarbeitung und Auseinandersetzung
Nach Kriegsende 1945 beriefen sich die ehemaligen Angehörigen der aufgelösten Wehrmacht vielfach darauf, lediglich als Befehlsempfänger an normalen Kriegshandlungen beteiligt gewesen zu sein. Die Angehörigen des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel und Generaloberst Alfred Jodl wurden in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Tatsache, dass die Mehrzahl der ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, vor allem der unteren Dienstgrade, nicht belangt wurde, diente in der politischen Diskussion der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit interessierten Kreisen als Bestätigung der (inzwischen längst widerlegten) These einer „sauberen” Wehrmacht. Die Bundeswehr hat sich in einem Grundsatzpapier zur Traditionspflege ausdrücklich von der Wehrmacht distanziert. Anfang 1997 kam es zu einer heftigen Kontroverse über die Rolle der Wehrmacht im 2. Weltkrieg bzw. im Nationalsozialismus. Anlass dafür war die Wanderausstellung „Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944” des Hamburger Instituts für Sozialforschung von Jan Philipp Reemtsma. Die Ausstellung dokumentierte das blutige Vorgehen der Wehrmacht in den eroberten Gebieten und im Rahmen des Holocaust. Im Mai 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag nach jahrelangen Diskussionen ein Gesetz, das die Unrechtsurteile der NS-Justiz gegen Wehrmachtsdeserteure pauschal aufhob und die Betroffenen vollständig rehabilitierte. Die Verabschiedung eines solchen Gesetzes war bisher immer wieder vor allem am Widerstand der Unionsparteien gescheitert, die argumentierten, dass es in diesem Zusammenhang auch rechtmäßige Urteile gegeben habe.
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