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Partei

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
5.1

Anfänge, Kaiserreich

Mit Beginn der Verfassungsentwicklung (Konstitutionalismus) nach den Befreiungskriegen (1813/15) bildeten sich in konstitutionellen Fürstentümern lockere Zusammenschlüsse von angesehenen Bürgern, die sich in die neu entstandenen Parlamente wählen ließen (Honoratiorenparteien). Nach der Märzrevolution 1848 entstanden während der Beratungen der Frankfurter Nationalversammlung die ersten gesamtdeutschen Parteigruppen. Mit Ausnahme der extremen Rechten und der linken Revolutionäre, die nicht vertreten waren, zeigten sich hier schon die politischen Hauptrichtungen, wie sie für die weitere Geschichte des deutschen Parteienwesens teilweise bis in die Gegenwart prägend blieben: Konservative, Rechtsliberale, Linksliberale und demokratische Linke. Mit dem 1863 gegründeten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein begann die Sozialdemokratie als Klassenpartei in die politischen Verhältnisse einzugreifen; nach Aufhebung des Sozialistengesetzes etablierte sie sich als mitglieder- und wählerstärkste Massenpartei und formierte nach den Wahlen von 1912 die größte Fraktion im Reichstag, der gegenüber der kaiserlichen Regierung nur mit eingeschränkten Rechten ausgestattet war. Als weitere bedeutende Partei formierte sich 1870 das katholische Zentrum.

5.2

Weimarer Republik, Nationalsozialismus

In der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik waren die Parteien erstmals hauptverantwortlich für die politische Entwicklung. Der durch die gesellschaftliche Konfliktlage mitbedingte Aufstieg radikaler Parteien auf der Linken (KPD) und der Rechten (u. a. NSDAP, DNVP) und die von der Verfassung begünstigte Zersplitterung der demokratischen politischen Kräfte trugen zur faktischen Selbstzerstörung des Parteiensystems bei. Sie mündete nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 im Verbot oder in der Selbstauflösung aller Parteien mit Ausnahme der NSDAP, die im Juli 1933 die Einparteienherrschaft proklamierte.

5.3

Deutsche Demokratische Republik

Die Sowjetische Militär-Administration ließ in ihrem Herrschaftsbereich schon im Juni 1945 vier Parteien zu (KPD, SPD, CDU, LDP). Nach der Zwangvereinigung von KPD und SPD 1946 etablierte die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) eine kommunistische Einparteienherrschaft, unter der die anderen Parteien – 1948 kamen die Demokratische Bauernpartei (DBD) und die National-Demokratische Partei (NDPD) hinzu – als Blockparteien ihre Eigenständigkeit verloren. Auf der Einheitsliste, welche die Nationale Front zur Wahl (faktisch zur Bestätigung) der Volkskammer präsentierte, erhielten sie nach einem festen Schlüssel Mandate zugeteilt. Im Zuge der politischen Wende wandelte sich die SED 1989 zur Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), die CDU ging mit der Wiedervereinigung in ihrer westlichen „Schwesterpartei” auf, die LDP in der FDP. Die junge Grüne Partei der DDR und das aus Bürgerrechtsgruppen hervorgegangene Bündnis 90 vereinigten sich 1990 bzw. 1993 mit den westdeutschen Grünen zu Bündnis 90/Die Grünen.

5.4

Bundesrepublik

Auf der Basis von ausgewählten Lizenzen der Westalliierten knüpfte das Parteiwesen in Westdeutschland teilweise an die Zeit vor 1933 an; insbesondere die SPD baute auf früheren Traditionen auf. Als führende bürgerlich-christlich Kraft etablierten sich die Schwesterparteien CDU und CSU (letztere auf Bayern beschränkt). In der neoliberalen FDP fanden sich Kräfte der früheren linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei und der ehemaligen rechtsliberalen Deutschen Volkspartei wieder. Die politische Entwicklung dieser drei Parteien (SPD, CDU/CSU und FDP) und die Geschichte ihrer wechselseitigen Beziehungen prägte – ungeachtet der zeitweiligen Bedeutung weiterer Parteien in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts – das Parteiensystem in der Bundesrepublik bis zum Aufkommen von Bündnis 90/Die Grünen in den achtziger Jahren und dem Erstarken der aus der PDS hervorgegangenen Partei Die Linke auch in den westdeutschen Ländern und auf Bundesebene zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

Die Stabilität der Parteiendemokratie in der Bundesrepublik war einerseits dem Wahlsystem mit der herausragenden Bedeutung der Fünfprozentklausel zu verdanken. Andererseits zahlte sich die Strategie der CDU/CSU aus, als überkonfessionelle konservative Sammlungs- bzw. Volkspartei verschiedene gesellschaftliche und politische Strömungen zu integrieren. Darüber hinaus ließen das Demokratiegebot des Grundgesetzes (Artikel 21) und die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur sowie der kommunistischen Herrschaft in der DDR extremistischen Parteien von links und rechts keine Chance, größeres politisches Gewicht zu erlangen. Das Bundesverfassungsgericht verbot 1952 die nationalsozialistische Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 die KPD. Erscheinungen scharf am Rande des allgemeinen Demokratieverständnisses sind die reaktionär-nationalistischen Republikaner, die speziell die in den neunziger Jahren verstärkt aufkeimende Ausländerfeindlichkeit in weiten Kreisen der Bevölkerung zeitweise geschickt für sich zu nutzen verstanden, sowie Nationaldemokratische Partei (NPD) und Deutsche Volksunion (DVU), zwei rechtsextreme Parteien, die in noch erheblich stärkerem Maße mit der Ausländerfeindlichkeit spielten. Für die NPD stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat 2001 beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag, der jedoch 2003 zurückgewiesen wurde, und zwar aus rein formalen Gründen. Grundlegende politische Alternativen jenseits des etablierten Parteiensystems suchten die Studentenbewegung und die Außerparlamentarische Opposition. Aus ihnen rekrutierten sich später Führungspersönlichkeiten der Grünen.

6

Politische Parteien in Österreich und der Schweiz

Die beiden großen Volksparteien Österreichs sind die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und die Österreichische Volkspartei (ÖVP). Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) war als Juniorpartner sowohl an SPÖ- als auch an ÖVP-geführten Regierungen beteiligt, wandelte sich allerdings von einer ursprünglich liberalen zu einer rechtspopulistischen Partei, die am Ende als Koalitionspartner nicht mehr tragbar war. Von der FPÖ spalteten sich 1993 das Liberale Forum (LIF) ab, und 2005 löste sich das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ). In der Parteienlandschaft eine ähnliche Rolle wie die deutschen Grünen spielt die Grüne Alternative Liste (GAL).

Die Schweizer Konkordanzdemokratie stützt sich auf die vier größten Parteien, unter denen sie nach der Zauberformel die Sitze im Bundesrat verteilt: die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP); die Christlichdemokratische Partei (CVP), die Sozialdemokratische Partei (SPS) und die Schweizerische Volkspartei (SVP). Wie in Deutschland und Österreich so entwickelte sich auch die Grüne Partei der Schweiz (GPS) in den achtziger Jahren zu einer festen Größe neben den vier alten, etablierten Parteien. Daneben gibt es eine ganze Reihe kleinerer, teilweise nur kantonal verankerter Parteien, die mit wenigen oder sogar nur einem Abgeordneten im Nationalrat vertreten sind wie etwa die Liberale Partei (LPS), die Evangelische Volkspartei (EVP), die Lega dei Tecinesi (LdT) und die Partei der Arbeit in der Schweiz (PdA).

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