Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Betriebsverfassungsgesetz

Windows Live® Suchergebnisse

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Betriebsverfassungsgesetz

Enzyklopädieartikel

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), zentrales Gesetzeswerk zur Regelung des Zusammenwirkens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, soweit nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis betroffen ist. Die derzeit gültige Fassung stammt vom 25. September 2001 (BGBl. 2001 I Nr. 50 S. 2518). Im Zentrum des BetrVG steht die betriebliche Mitbestimmung in Form von Betriebsrat und Betriebsversammlung.

Das Gesetz regelt daher insbesondere die Wahl, Zusammensetzung, Amtszeit, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats. Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt, wobei eine besonderer Kündigungsschutz der äußeren Unabhängigkeit dient. Des Weiteren gibt es eine besondere Jugend- und Auszubildendenvertretung, die sich für die speziellen Belange der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat einsetzt.

Das BetrVG enthält spezielle Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie über die Betriebsvereinbarung, durch die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für das Arbeitsverhältnis Regelungen treffen kann. Außerdem enthält er Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, in personellen Angelegenheiten, im Arbeitsschutz und in sozialen Angelegenheiten. Insbesondere ist der Betriebsrat vor Kündigungen zu hören (§ 102 BetrVG). Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft