Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Finanzgericht

Windows Live® Suchergebnisse

  • Finanzgericht Hamburg

    Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg. Telefon: (040) 4 28 43 - 77 70. Telefax: (040) 4 28 43 - 77 77. E-Mail für allgemeine Nachrichten: Poststelle@fg.justiz.hamburg.de

  • Finanzgericht - Startseite

    Willkommen beim Finanzgericht Baden-Württemberg. Im Namen der Angehörigen des Finanzgerichts Baden-Württemberg begrüße ich Sie sehr herzlich auf unserer Homepage.

  • Nds. Finanzgericht

    Homepage Nds. Finanzgericht ... 07.08.2008 Altfallbestand 2007 stark abgebaut Viele Jahre lang hatten die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen einen riesigen Berg an ...

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse

Finanzgericht

Enzyklopädieartikel

Finanzgericht, besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit (wie z. B. das Sozialgericht), das für Streitigkeiten zwischen dem Bürger und den staatlichen Finanzbehörden zuständig ist.

Der Aufbau des Finanzgerichts und seine Zuständigkeit ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt, ergänzend gilt das Gerichtsverfassungsgesetz. In erster Instanz sind in den Bundesländern die Finanzgerichte zuständig. Gegen deren Entscheidungen kann Revision oder Beschwerde in zweiter Instanz beim Bundesfinanzhof eingelegt werden, vorausgesetzt, das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Die Klagearten vor dem Finanzgericht sind dieselben wie vor dem Verwaltungsgericht: Anfechtungsklage (z. B. gegen einen Festsetzungsbescheid über eine Steuernachzahlung), Verpflichtungsklage (auf Erlass einer Steuerbefreiung), Feststellungsklage und Untätigkeitsklage.

Bevor eine Klage zulässig ist, muss – wie vor dem Verwaltungsgericht – zunächst das Widerspruchsverfahren durchgeführt werden, bei dem die Behörde möglicherweise dem Widerspruch des Bürgers abhilft.

Bei den Finanzgerichten entscheiden die Senate, die mit drei Richtern (beim Bundesfinanzhof fünf) und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind. Einfache Fälle können einem Einzelrichter zugewiesen werden. Die ehrenamtlichen Richter dürfen nicht Rechtsanwälte, Steuerberater oder Finanzbeamte sein. Das Finanzgericht ist zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, die von den Finanzämtern verwaltet werden: die Erhebung, Festsetzung und Vollziehung der Verwaltungsakte über Abgaben (z. B. Steuerbescheide oder Festsetzungsbescheide) und deren Vollziehung durch die eigenen Vollstreckungsbeamten der Finanzämter. Abgaben sind die Einnahmen des Staates, die dieser aufgrund seiner Finanzhoheit einnimmt, wie Steuern, Zölle, Gebühren und Beiträge. Außerdem ist das Finanzgericht zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung zum Steuerberater. Siehe auch Steuerrecht

Vor Gericht müssen sich die Parteien durch einen Steuerberater vertreten lassen. Die Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtshofes sind bindend für die Entscheidungen der öffentlichen Finanzverwaltung.

Siehe auch Finanzgerichtsbarkeit

In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft