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Menschenrechte

Enzyklopädieartikel
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Erklärung der Menschen- und BürgerrechteErklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Artikelgliederung
4.2

Vereinte Nationen

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie enthält einen Katalog der Freiheitsrechte und politischen Rechte (Artikel 3-21), denen Gleichheitsrechte in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur folgen (Artikel 22-28). Auf dieser Grundlage überwacht der Hohe Kommissar für Menschenrechte (UNHCHR) die weltweite Menschenrechtslage und fördert die Durchsetzung besserer internationaler Standards. Da die UNO-Deklaration von 1948 rechtlich unverbindlich ist, wurden später Teilaspekte des Menschenrechtskomplexes in mehreren internationalen Vertragswerken kodifiziert. Zu den wichtigsten gehören die Genfer Konventionen von 1949/51 und die Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte von 1966, die seit 1976 in Kraft sind. Die Allgemeine Erklärung und die beiden Pakte werden als „Internationale Menschenrechtscharta” zusammengefasst.

1993 und 1994 errichtete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Ad-hoc-Tribunale zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im ehemaligen Jugoslawien (Internationales Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien mit Sitz in Den Haag) bzw. in Ruanda (Internationales Tribunal für Kriegsverbrechen in Ruanda mit Sitz in Arusha). 1998 beschloss eine internationale Staatenkonferenz in Rom zur Verfolgung derselben Verbrechen, jedoch ohne räumliche und zeitliche Begrenzung die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag, dessen Statut am 1. Juli 2002 in Kraft trat.

4.3

Europa

Auf europäischer Ebene wurde der Menschenrechtskatalog der UNO-Deklaration von 1948 in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufgenommen, die 1950 von den Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet wurde und seitdem durch mehrere Zusatzprotokolle fortentwickelt wurde. Der Ständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll als Rechtsschutzorgan für die Durchsetzung und Einhaltung der Rechtsgarantien in den Einzelstaaten sorgen. Die Europäische Sozialcharta von 1961, seit 1965 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft (aber nicht von allen Mitgliedern des Europarates ratifiziert), ergänzt die MRK im sozialen Bereich. Wesentliche Bedeutung für die Verbesserung der Menschenrechtslage in den osteuropäischen Staaten gewann die in Helsinki am 1. August 1975 vereinbarte Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in die, rechtlich nicht verbindlich aber politisch wirksam, Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte Eingang fanden.

5

Menschenrechtsbewegungen

Durch das weltweite Engagement von Bürgern für die Wahrung der Menschenrechte gewannen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zunehmende Bedeutung. Sie beobachten in den einzelnen Staaten die Umsetzung der Menschenrechtsvereinbarungen, machen Verletzungen publik, organisieren Proteste und drängen auf eine effektivere nationale und internationale Institutionalisierung von Menschenrechten. Zu den wichtigsten Organisationen in diesem Bereich gehören amnesty international (ai), Human Rights Watch (HRW), die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH), die Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte (IHF) und die Internationale Liga der Menschenrechte (ILHR). Die 1977 auf der Grundlage der KSZE-Schlussakte gegründete Menschenrechtsbewegung Charta 77 in der Tschechoslowakei und andere Initiativen zur Beobachtung des „Helsinki-Prozesses” im damaligen Ostblock hatten einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung zur politischen Wende 1989.

6

Menschenrechte heute

Trotz erheblicher Fortschritte in der weltweiten Beachtung der Menschenrechte werden weiterhin Jahr für Jahr zahlreiche gravierende Verletzungen festgestellt, die u. a. in den Jahresberichten von amnesty international (ai) verzeichnet werden. Für 2000 meldete ai schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten aus 144 Staaten, für die entweder staatliche Stellen oder auch bewaffnete politische Gruppen verantwortlich waren.

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