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ABC-Waffen

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Militärische SchutzkleidungMilitärische Schutzkleidung

ABC-Waffen, Sammelbezeichnung für atomare, biologische und chemische Kampfmittel. In Raketen transportierte oder von Flugzeugen abgeworfene atomare Sprengkörper (Kern-, Nuklear- oder Atomwaffen), bei denen die Explosion durch Spaltung von Uran-235- oder Plutoniumkernen, durch Verschmelzung von Tritium- oder Deuteriumkernen zu Helium (Wasserstoffbombe) und in einer dritten Variante durch Zündung von Lithiumdeuterid und Uran 238 durch Uran 235 (Dreiphasenbombe) ausgelöst wird. Atomare Sprengkörper entfalten ihr Zerstörungspotential durch ungeheure Druckwellen (50 Prozent), Hitze (35 Prozent) und radioaktive Strahlung (15 Prozent). Die noch in der Entwicklung befindliche Neutronenbombe soll durch Reduktion der Druckwellen und Erhöhung der radioaktiven Zerstörungskraft (80 Prozent) zur Minderung des Sachschadens bei der Zündung beitragen.

Biologische Kampfmittel (auch B-Waffen) werden in der Regel von Flugzeugen oder Raketen freigesetzt. Die wesentlichen Bestandteile dieser Kampfstoffe sind Toxine (z. B. Botulin, Ricin), Viren (z. B. Ebola, siehe Tropenmedizin) oder Bakterien (z. B. Milzbrand, Cholera). Nach der Genfer Konvention (Protokoll vom 17. Juni 1925) ist der militärische Einsatz von biologischen Kampfmitteln verboten. Dessen ungeachtet wurde in vielen Ländern mit größerem Militärpotential auf diesem Gebiet weitergeforscht und entwickelt. Im März 1975 trat das B-Waffen-Abkommen in Kraft, das die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von biologischen Waffen verbietet und deren Vernichtung regelt. Das Abkommen wird durch den Vertrag über das „Verbot der Umweltkriegsführung” (seit 1978 in Kraft) untermauert.

Chemische Kampfstoffe (auch C-Waffen), die entweder versprüht, in Behältern verschossen oder aus Flugzeugen abgeworfen werden, sind gasförmig und schädigen teilweise mit tödlicher Wirkung Haut, Augen, Lungen und Nerven. Zur sicheren Lagerung bestehen sie häufig aus zwei relativ harmlosen chemischen Komponenten, die erst durch Mischung bei der Explosion ihre schädigende Wirkung entfalten (binäre Kampfstoffe). Nach dem Genfer Protokoll (siehe oben) werden C-Waffen und ihr Einsatz geächtet. Seit den siebziger Jahren bemüht sich eine internationale Abrüstungskonferenz in Genf um eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zum Verbot von C-Waffen.

Siehe auch chemische und biologische Kriegsführung; Atomwaffensperrvertrag; internationale Abrüstung

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