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Windows Live® Suchergebnisse AbgabenEnzyklopädieartikel
Abgaben, Sammelbegriff für alle Geldzahlungen, die der Bürger und andere Rechtspersonen an ein Gemeinwesen entrichten müssen. Sie können von den öffentlichen Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) aufgrund ihrer Finanzhoheit erhoben werden. Als Abgaben werden Steuern und Zölle, aber auch Gebühren sowie Beiträge und Sozialabgaben an die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bezeichnet. Einige Geldleistungen werden auch direkt als Abgabe bezeichnet (Vermögensabgabe, Abwasserabgabe). Mit Abgaben versucht der Staat, seinen Finanzbedarf zu decken. Der Abgabenbegriff vereinigt sehr unterschiedliche Geldzahlungsarten. Während einige Abgaben nur von einzelnen Personengruppen und nur für einen bestimmten Zweck gezahlt werden müssen, werden Steuern regelmäßig erhoben, ohne dass der Staat dafür eine bestimmte Leistung erbringen muss. Dagegen werden Gebühren (z. B. für die Zulassung eines Autos) für eine bestimmte staatliche Leistung erhoben. Der umfassende Charakter des Begriffs Abgabe kommt auch darin zum Ausdruck, dass das „Steuergrundgesetz” – das die Erhebung von Steuern, Besteuerungsverfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften regelt –, als Abgabenordnung (AO) bezeichnet wird. In der Kostenrechnung werden Abgaben wie Steuern behandelt. Siehe auch Mautgebühren
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