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Windows Live® Suchergebnisse Akt, (lateinisch actus: Handlung), beim Theater der zumeist in Szenen oder Auftritte untergliederte, in sich geschlossene Teil eines Dramas. In der Inszenierungspraxis wird die Gliederung nach Akten durch Pausen oder durch die Betätigung des so genannten Aktvorhangs (seit 1770) betont. In den Umbauphasen des Bühnenbilds waren früher Überbrückungsauftritte vor dem Vorhang üblich (Zwischenakte). Eine besondere Form des Dramas ist der Einakter. Der griechische Philiosoph Aristoteles forderte in seiner Tragödientheorie die Dreiteilung der Handlung in Protase (Exposition), Epitase (Komplikation) und Katastrophe, den Höhepunkt und Lösung des Konflikts. Die europäische Tradition des Fünfakters geht auf den römischen Dichter Horaz zurück, der noch den zweiten Akt zur Entwicklung der Intrige und den vierten Akt zur Entspannung vor dem Schlussakt einschob. Synonym mit dem Begriff des Akts sprach man zur Zeit des Barock auch von Abhandlung, seit Gotthold Ephraim Lessing dann von Aufzug.
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