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Windows Live® Suchergebnisse AltlastenEnzyklopädieartikel
Altlasten, Sammelbegriff für alte Ablagerungen, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Der Begriff „alt” bezieht sich darauf, dass die Ablagerungen vor der Verabschiedung der Landesabfallgesetze erfolgten und sie nicht nach dem heutigen Stand der Technik abgedichtet worden sind. Altlasten werden in vier Gruppen eingeteilt. Als Altanlagen oder auch Altstandorte bezeichnet man ehemalige Produktions- oder Verarbeitungsbetriebe, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Dies können z. B. ehemalige Kokereien (siehe Koks) oder Bahnbetriebsgelände sein. Altanlagen sind im Allgemeinen räumlich eng umgrenzt. Die von ihnen ausgehenden Umweltgefahren gehen hauptsächlich vom Boden aus, da die Oberfläche von Altanlagen vielfach für Regenwasser nicht zugänglich ist (siehe Bodenverschlechterung). Altablagerungen sind generell alle alten Deponien und Halden aus Material, das sich von der Umgebung unterscheidet und bei dem von einer Belastung für die Umwelt ausgegangen werden muss. Dies können Produktionsrückstände, aber auch Abraum sein. Altablagerungen sind oftmals schlecht zu erkennen, da bestehende Gruben häufig mit ihnen aufgefüllt wurden. Wegen ihrer räumlichen Ausdehnung ist die Gefährdung durch Altablagerungen kaum abzuschätzen. Die in ihnen enthaltenen Gefahrstoffe können sowohl über die Luft verwehen und verdunsten als auch mit dem Regen in das Oberflächenwasser oder über das Sickerwasser ins Grundwasser gelangen. Die Gefahrstoffe können außerdem bei Grabungen freigesetzt oder von Pflanzen aufgenommen werden und so in die Nahrungskette gelangen. Die dritte Gruppe von Altlasten umfasst die altlastverdächtigen Flächen. Dabei handelt es sich um ausgedehnte Flächen, auf die großflächig Pflanzenschutz- und/oder Düngemittel ausgebracht worden sind. Als vierte Gruppe von Altlasten gelten die Rüstungsaltlasten. Darunter versteht man etwa die seit den Weltkriegen verschossene Munition, bis zum heutigen Tage hergestellte Waffen (besonders chemische Waffen) und die durch militärische Manöver belasteten Grundstücke. Grundsätzlich sollen alle Altlasten in der Bundesrepublik räumlich in einem Altlastenkataster erfasst und auf die von ihnen ausgehenden Gefahren hin eingestuft werden. Erfassung und Sanierung der Altlasten werden im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie im Altlastensanierungsgesetz geregelt. Wegen der großen Anzahl wurden bisher noch nicht alle Altlasten erfasst. Auch ist die Bewertung, was eine Ablagerung zur Altlast macht, umstritten. Bisher wurden in Deutschland mehrere tausend Altlasten nachgewiesen und zum Teil saniert; hinzu kommen mehr als 360 000 altlastverdächtige Flächen. Die Sanierungskosten werden auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.
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