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Windows Live® Suchergebnisse AnfrageEnzyklopädieartikel
Anfrage, die Möglichkeit des Parlaments, in Ausübung seiner Kontrollfunktion die Regierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt aufzufordern. Im Deutschen Bundestag gelten folgende, in der Geschäftsordnung des Bundestags (§ 100 ff.) beschriebene Regelungen: Es wird unterschieden zwischen Großer Anfrage (Interpellation) und Kleiner Anfrage. In beiden Fällen muss die Anfrage schriftlich – kurz und präzise formuliert – beim Bundestagspräsidenten eingereicht werden, und sie muss jeweils von einer Fraktion oder von mindestens 5 Prozent der Abgeordneten des Bundestages unterzeichnet sein. Der Bundestagspräsident leitet die Anfrage dann der Bundesregierung zu. Im Falle der Großen Anfrage fordert er die Regierung auf, zu erklären, ob und wann sie zu der Frage Stellung nehmen wolle. Geht binnen dreier Wochen eine positive Antwort seitens der Regierung ein, wird die Große Anfrage zur mündlichen Beratung und Aussprache auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt. Für den Fall, dass die Bundesregierung die Beantwortung überhaupt oder für die nächsten drei Wochen ablehnt, kann der Bundestag von sich aus die Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen. Bei der Kleinen Anfrage muss die Regierung binnen 14 Tagen (Fristverlängerung möglich) eine schriftliche Antwort vorlegen; d. h. die Kleine Anfrage wird im Gegensatz zur großen ausschließlich schriftlich abgewickelt. Darüber hinaus hat jeder Abgeordnete das Recht, im Rahmen der Fragestunden einer Sitzungswoche bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung zu richten. Auch diese Fragen sind zunächst schriftlich beim Bundestagspräsidenten einzureichen; beantwortet werden sie mündlich oder schriftlich. Große und Kleine Anfrage sowie Fragestunde werden – mit steigender Tendenz – vorzugsweise von der Opposition genutzt, um die Regierung zur Stellungnahme zu bestimmten Themen zu zwingen oder bestimmte Themen selbst zu besetzen. Die Große Anfrage wird aber oft auch von der Regierung instrumentalisiert, um, auf eine Anfrage seitens ihrer Abgeordneten hin, ein bestimmtes Thema im Plenum zur Aussprache zu bringen. Die Anfrage ist – in jeweils modifizierter Form – auch in den Geschäftsordnungen des österreichischen und des Schweizer Parlaments vorgesehen.
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