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  • Annexion – Wikipedia

    Unter einer Annexion (auch Annektierung) versteht man die nichteinvernehmliche, also einseitige rechtliche Aneignung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden ...

  • Annexion - Lexikon

    Lexikon: Annexion. A. bezeichnet die i.d.R. gewaltsame, völkerrechtswidrige Aneignung eines Gebietes, das zuvor einem anderen Staat gehörte. Quelle:

  • Die Annexion der DDR

    http://www.FDJ.de/ Freie Deutsche Jugend, Bundesvorstand, Karl-Liebknecht-Haus, Weydingerstr. 14-16, 10178 Berlin Die Annexion der DDR Warum sagen wir Annexion der DDR und nicht ...

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Annexion

Enzyklopädieartikel

Annexion, durch Krieg oder Kriegsdrohung gewaltsam angeeignetes Gebiet eines Staates durch einen anderen. Im Gegensatz zur vertraglich vereinbarten Abtretung geschieht die Annexion eines Territoriums gegen den Willen des vorherigen Besitzers. Eine Differenz besteht auch zur Schutzherrschaft, dem Protektorat, das die völkerrechtliche Existenz des betroffenen Landes im Unterschied zur Annexion nicht aufhebt. Seit Abschluss des Briand-Kellog-Paktes im Jahr 1928 gelten Annexionen als völkerrechtswidriges Mittel zur politischen Konfliktlösung.

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