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Windows Live® Suchergebnisse AntikominternpaktEnzyklopädieartikel
Antikominternpakt, zwischen Japan und dem Deutschen Reich am 25. November 1936 geschlossenes Abkommen, um der Dritten oder Kommunistischen Internationale (Komintern) und der Sowjetunion entgegenzuwirken. Darin wurde u. a. vereinbart, gemeinsam über die Abwehr der Aktivitäten der Komintern zu beraten und keine Verträge abzuschließen, die dem Pakt entgegenwirken. In einem geheimen Zusatzprotokoll sicherte man sich gegenseitig Neutralität zu, sollte es zu einem „provozierten Angriff” oder zu einer „nichtprovozierten Angriffsdrohung” kommen. Dem Antikominternpakt traten 1937 Italien, 1939 Mandschukuo, Spanien und Ungarn bei. 1941 folgten dann Bulgarien, Finnland, Dänemark, Kroatien sowie Rumänien und die Slowakei. In dem selben Jahr wurde das Abkommen für fünf Jahre verlängert. Jugoslawien wurde am 25. März 1941 von Deutschland zu einem Beitritt gezwungen. Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 wurde der Antikominternpakt aufgelöst. Siehe auch Antikomintern
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