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  • Der Antikominternpakt

    1933-39. Der Antikominternpakt Japan und das Deutsche Reich teilten eine antikommunistische Grundeinstellung. Auf japanische Initiative hin schlossen sie den auf fünf Jahre ...

  • Antikominternpakt

    Titelblatt der Berliner Morgenpost zum deutsch-japanischen Abkommen gegen die Kommunistische Internationale

  • Antikominternpakt – Wikipedia

    Der Antikominternpakt war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Japanischen Kaiserreich zur Abwehr der Kommunistischen Internationalen (Komintern ...

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Antikominternpakt

Enzyklopädieartikel

Antikominternpakt, zwischen Japan und dem Deutschen Reich am 25. November 1936 geschlossenes Abkommen, um der Dritten oder Kommunistischen Internationale (Komintern) und der Sowjetunion entgegenzuwirken. Darin wurde u. a. vereinbart, gemeinsam über die Abwehr der Aktivitäten der Komintern zu beraten und keine Verträge abzuschließen, die dem Pakt entgegenwirken. In einem geheimen Zusatzprotokoll sicherte man sich gegenseitig Neutralität zu, sollte es zu einem „provozierten Angriff” oder zu einer „nichtprovozierten Angriffsdrohung” kommen. Dem Antikominternpakt traten 1937 Italien, 1939 Mandschukuo, Spanien und Ungarn bei. 1941 folgten dann Bulgarien, Finnland, Dänemark, Kroatien sowie Rumänien und die Slowakei. In dem selben Jahr wurde das Abkommen für fünf Jahre verlängert. Jugoslawien wurde am 25. März 1941 von Deutschland zu einem Beitritt gezwungen. Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 wurde der Antikominternpakt aufgelöst.

Siehe auch Antikomintern

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