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Windows Live® Suchergebnisse ArbeitskampfEnzyklopädieartikel
Arbeitskampf, kollektive Kampfmaßnahmen, mit denen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber versuchen, ihre tarifpolitischen Forderungen durchzusetzen bzw. abzuwehren. Läuft ein Tarifvertrag aus und die Tarifparteien können sich nicht auf neue Bedingungen (z. B. höhere Löhne) einigen, besteht für die Arbeitnehmer- wie für die Arbeitgeberseite die Möglichkeit, die gegnerische Partei durch Störung des Arbeitsablaufes zu Zugeständnissen zu zwingen. Während die Arbeitnehmer den Streik als Mittel eines Arbeitskampfes einsetzen, können die Arbeitgeber mit Aussperrungen antworten. Obwohl genaue gesetzliche Regelungen fehlen, wird das Recht zum Arbeitskampf in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich in Art. 9, Abs. 3 des Grundgesetzes anerkannt. In der Praxis wird das Arbeitskampfrecht durch Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts als Richterrecht geregelt. Arbeitskampfmaßnahmen können dann rechtswidrig sein, wenn andere Rechte verletzt werden (z. B. das Tarifrecht bei Verletzung der Friedenspflicht während der Laufzeit des Tarifvertrags).
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