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Mutterschutz

Enzyklopädieartikel

Mutterschutz, Vorschriften zum Schutz der Frau während und nach einer Schwangerschaft, geregelt im „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter”.

Die werdende Mutter soll ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen. Arbeitsplatz und Arbeitsgeräte müssen den gesundheitlichen Belangen der werdenden oder stillenden Mutter entsprechen; körperlich schwere Arbeiten dürfen während der Schwangerschaft überhaupt nicht verrichtet werden. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Niederkunft (bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen) gilt ein Beschäftigungsverbot. Eine Kündigung ist während der Schwangerschaft und vier Monate danach grundsätzlich nicht zulässig. Für den gesamten Zeitraum muss das volle Arbeitsentgelt weitergezahlt werden und der Arbeitsplatz ist freizuhalten.

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