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Windows Live® Suchergebnisse Öffentlicher DienstEnzyklopädieartikel
Öffentlicher Dienst, Bezeichnung für ein Beschäftigungsverhältnis bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, auch Bezeichnung für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen. Im öffentlichen Dienst ist, abhängig vom jeweiligen Anstellungsverhältnis, eine Beschäftigung als Beamter, Angestellter oder Arbeiter möglich. Angestellte und Arbeiter werden nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bezahlt, der für sie ebenso gilt, wie jeweils ein Manteltarifvertrag für den Bund, die Länder und die Gemeinden. Daneben gibt es noch zusätzliche Lohntarifverträge. Für die Beschäftigten von Bundesbahn und Bundespost, die bereits vor der Privatisierung beider Staatsunternehmen als Beamte im öffentlichen Dienst tätig waren, gibt es zudem eigene Tarifverträge. Man unterscheidet zwischen dem unmittelbaren (Bund, Länder, Kommunen u. a.) und dem mittelbaren öffentlichen Dienst zu dem u. a. die Beschäftigten der Sozialversicherungsträger, der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesbank gehören. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiteten zum 30. Juni 1995 etwa 4,73 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Davon waren 2,19 Millionen als Angestellte, 1,54 Millionen als Beamte und Richter, 810 000 als Arbeiter und 194 000 als Soldaten beschäftigt.
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