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Windows Live® Suchergebnisse PlagiatEnzyklopädieartikel
Plagiat (lateinisch plagium: Menschenraub), Diebstahl geistigen Eigentums. Der Plagiatsvorwurf wird in allen Bereichen der Literatur, Kunst und Wissenschaft erhoben, wenn ein Verfasser Werke, Teile daraus, Motive oder Gedanken eines anderen ohne Nennung des Urhebers als eigenes Produkt ausgibt, in wissenschaftlichen Arbeiten Passagen aus fremden Werken ohne Quellenangabe zitiert oder zu Unrecht die Priorität eines Gedankens für sich in Anspruch nimmt (siehe Urheberrecht). Der moralische Vorwurf des geistigen Diebstahls existiert seit der Antike; der juristische Plagiatsbegriff kam erst mit der Idee des geistigen Eigentums im 18. und 19. Jahrhundert auf. Heute kann ein Plagiat den Tatbestand der Verletzung des Urheberrechts erfüllen und somit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen auslösen. Nicht als Plagiat gelten intertextuelle literarische Formen wie Parodie, Travestie oder Collage.
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