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  • Polizeistaat – Wikipedia

    Der Begriff Polizeistaat (Polizei + Staat) bezeichnet eine Staatsform, in der die Staatsführung durch ihre Verwaltungsorgane eine weitestgehende Kontrolle über die Gesellschaft ...

  • Notstand – Wikipedia

    Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.

  • Polizeistaat

    Der Begriff Polizeistaat bezeichnet eine Staatsform in der die durch seine Verwaltungsorgane eine weitest gehende Kontrolle die Gesellschaft wahrnimmt.

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Polizeistaat

Enzyklopädieartikel

Polizeistaat, allgemein die Bezeichnung für einen Staat, dessen Macht sich wesentlich auf einen mit weit reichenden Kompetenzen ausgestatteten Polizeiapparat stützt. Die absoluten Monarchien des 18. Jahrhunderts erhoben die Sorge um allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit zum Hauptanliegen ihrer Politik und ordneten ihr die freiheitlichen Rechte und die Privatsphäre des Einzelnen unter. Der Begriff Polizei umfasste dabei alle zur Durchsetzung dieses Zieles nötigen Organe der Regierungsgewalt. Machtausübung unter Einsatz von Polizei oder Sicherheitskräften kennzeichnet bis heute zahlreiche totalitäre Diktaturen.

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