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Friede von Prag

Enzyklopädieartikel

Friede von Prag, Bezeichnung für zwei Friedensverträge, die jeweils in Prag geschlossen wurden:

1. Der Friedensvertrag, den Kaiser Ferdinand II. und Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen am 30. Mai 1635 während des Dreißigjährigen Krieges schlossen und dem beinahe alle Reichsstände beitraten. Ziel des Friedens war die Beendigung des Krieges auf Reichsgebiet. Gemäß dem Vertrag wurde das Restitutionsedikt von 1629 ausgesetzt und der lutheranische Besitzstand in den säkularisierten Territorien auf 40 Jahre garantiert. Des Weiteren sah der Friedensvertrag die Bildung eines Reichskriegsheeres unter kaiserlichem Oberbefehl vor. Der Vertrag blieb ohne Bedeutung, da der Krieg mit der Kriegserklärung Frankreichs an Spanien auch auf deutschem Boden neu aufflammte.

2. Der Friedensvertrag, den Preußen und Österreich auf der Grundlage des Vorfriedens von Nikolsburg am 23. August 1866 zur Beendigung des Deutschen Krieges schlossen. Österreich musste Venetien an Italien abtreten, Preußen annektierte einige Gebiete nördlich der Mainlinie, u. a. Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main. Der Deutsche Bund wurde aufgelöst, womit die Neuordnung Deutschlands unter preußischer Führung und die Schaffung des Norddeutschen Bundes in die Wege geleitet werden konnte.

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