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Windows Live® Suchergebnisse PrivilegEnzyklopädieartikel
Privileg, Vorrecht, das einer Person oder einer Gruppe von Personen eingeräumt wird. Im Altertum und im Mittelalter hatten Fürsten und Könige diverse Privilegien wie die Freistellung von der allgemeinen Gerichtsbarkeit oder das Abgabenrecht. Heute werden nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung aller vor dem Gesetz keinem Menschen mehr Privilegien eingeräumt. Personen in einer besonderen Rechtsstellung können dennoch gewisse Sonderrechte haben, die sich aus ihrer speziellen Position begründen (z.B. die Immunität von Abgeordneten).
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