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Samuel Freiherr von Pufendorf

Enzyklopädieartikel

Samuel Freiherr von Pufendorf (1632-1694), deutscher Jurist, Philosoph und Historiker, begründete die deutsche Naturrechtslehre und gilt als der bedeutendste Staats- und Völkerrechtslehrer der frühen Aufklärung in Deutschland.

Pufendorf wurde am 8. Januar 1632 in Dorfchemnitz bei Chemnitz geboren. 1661 erhielt er in Heidelberg den ersten Lehrstuhl für Natur- und Völkerrecht in Deutschland. Ab 1677 wirkte er in Stockholm als Staatssekretär und schwedischer Historiograph, ab 1688 in Berlin als Geheimer Rat und brandenburgischer Hofhistoriograph. Pufendorf löste die Rechtstheorie aus der theologischen Dogmatik und leitete aus der Natur des Menschen ein allgemeinverbindliches Recht ab, aus dem nach den Gesetzen der Vernunft die Regeln des sozialen Zusammenlebens erschlossen werden können. Hieraus ergaben sich für Pufendorf, der die Lehre vom Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes aufgriff, die Rechte und Pflichten des Einzelnen ebenso wie die des Herrschers, der als weltlicher Statthalter Gottes für Frieden und Gerechtigkeit zu sorgen habe. Mit seinen Werken beeinflusste Pufendorf maßgeblich die deutsche, insbesondere preußische Verfassungsentwicklung des aufgeklären Absolutismus. Sein lateinisch verfasstes Hauptwerk De jure naturae et gentium libro octo erschien 1672, in deutscher Übersetzung unter dem Titel Acht Bücher von Natur und Völkerrecht 1711. Pufendorf starb am 26. Oktober 1694 in Berlin.

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